Warndienst-Meldung Nr.
13 vom 30.08.2021
Beim Winterraps zeigt sich im Kreis Tübingen ein recht uneinheitliches Bild.
Während der Raps auf einzelnen Flächen schon am Auflaufen ist und die ersten Maßnahmen schon durchgeführt wurden, muss
auf anderen Flächen noch die die Aussaat vorbereitet werden.
Bei der Aussaat ist ein
ordentliches Saatbett wichtiger als die Saatzeit, Aussaaten bis in die erste Septemberdekade sind in unserem Gebiet
erfahrungsgemäß gut möglich. Keinesfalls dürfen durch Bearbeitungen unter zu nassen Bedingungen Schmierschichten im
Untergrund entstehen die später die Wurzelentwicklung des Rapses behindern können. Warten Sie hier unbedingt auf eine
ausreichende Abtrocknung.
Wenn schon gesät wurde
können nun die Bodenherbizide unter guten Bedingungen eingesetzt werden. Aufgrund der zahlreichen Auflagen können Produkte mit
dem Wirkstoff Clomazone (z.B. Centium, Colzor Trio) in unserem Gebiet aber meist nicht sinnvoll eingesetzt werden. Auch bei den anderen
Bodenwirkstoffen gibt es Einschränkungen und Auflagen, so sollen z.B. vom Wirkstoff Metazachlor nicht mehr als 500 g/ha Wirkstoff
ausgebracht werden um möglichen Verlagerungen von Abbauprodukten ins Grundwasser entgegenzuwirken, dies entspricht z.B. 1,3 l/ha Fuego
Top, 1,0 l/ha Fuego oder 2,5 l/ha Butisan Gold oder Kombi. Als Ersatz oder zur Ergänzung können Produkte wie z.B. Runway VA oder
Tanaris eingesetzt werden. Die Wirkungsgrade gegen Hirtentäschel, Ackerhellerkraut oder Storchschnabel sind bei Anwendungen im
Vorauflauf oft besser als bei Anwendungen im Keimblattstadium.
Im Nachauflauf können
z.B. Gajus oder überwiegend blattaktive Mittel wie z.B. Belkar + Synero (im Splitting bessere Wirkung; alle Rapspflanzen
benötigen mindestens 2 Blätter) eingesetzt werden. Speziell gegen Kamille, Kornblume, (Disteln) können Effigo oder Runway
(zusätzliche Wirkung gegen Mohn) eingesetzt werden. Bei Runway besteht die Auflage, dass im folgenden Kalenderjahr keine Mittel mit
den Wirkstoffen Aminopyralid oder Clopyralid (z.B. Effigo, Korvetto, …) eingesetzt werden dürfen.
In diesem Jahr sind die
Bedingungen für Schnecken sehr günstig. Da sich der Befallsdruck auf den Schlägen unterscheiden
kann sollten auf jedem Schlag mehrere Kontrollstellen von der Saat bis zum 6-Blatt-Stadium angelegt werden. Hierfür eigenen sich
feuchte Jutesäcke, Schneckenfolien oder auch Holzbretter unter denen sich die Schnecken tagsüber verkriechen, diese sollten am
besten morgens auf Befall kontrolliert werden. Ab 1-2 Schnecken je Kontrollstelle und Tag ist der Bekämpfungsrichtwert
überschritten und eine Bekämpfungsmaßnahme kann empfohlen werden. Beachten Sie die unterschiedlichen Aufwandmengen der
Mittel. Achtung!: Bei den meisten Mitteln gilt die Anwendungsbestimmung
NT116. Diese Mittel dürfen an Wegrändern oder an Landschaftselementen nicht mit den gängigen
Schleuderstreuern ausgebracht werden. Die randscharfe Ausbringung kann entweder mit einer Grenzstreueinrichtung, einem mechanischen
Saatkasten oder gewissenhafter Ausbringung von Hand erreicht werden.
Der eingesetzte Streuer zur Ausbringung von Schneckenkorn
benötigt seit diesem Jahr eine gültige Prüfplakette für Pflanzenschutzgeräte!
Stellen Sie ebenfalls Gelbschalen auf und kontrollieren
Sie auf Schäden durch Erdflöhe. Insbesondere in der Nähe von Altrapsflächen (nach Beseitigung des Aufwuchses) ist mit
einem starken Zuflug zu rechnen, hier können auch Randbehandlungen notwendig sein um einen Totalausfall durch Fraßschäden zu
verhindern.
Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung:
Wie schon im letzten Warndienst angekündigt steht die
Veröffentlichung kurz bevor, uns wurde Anfang September als voraussichtlicher Veröffentlichungstermin genannt. Ab dem folgenden
Tag dürfen dann keine Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmittel mehr in Wasserschutzgebieten eingesetzt werden.
Sonstiges:
Versuchsfeldführung in Tailfingen am Mittwoch, 08.09
um 10.00 Uhr zu den Schwerpunkten Mais, Soja und Zwischenfrüchte. Bitte melden Sie sich an unter: https://koala.kdrs.de/b/t/84cf8ff1-d588-4bff-9ff2-15498bae23cf?1
Gez.
Lohrer