für Flächen- und Raumkulturen; Prüfung von Schlauchspritzanlagen und Herbizidspritzgeräten in Raumkulturen; Prüfpflicht für Weinbau-Sprühgeräte
Mit der Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung 2003 wurden auch die in Raumkulturen eingesetzten
Herbizidspritzgeräte und die Schlauchspritzanlagen mit Spritzpistole prüfpflichtig. Alle Pflanzenschutzgeräte, mit Ausnahme
von Kleingeräten, müssen geprüft sein.
Von der Prüfpflicht ausgenommen sind alle Pflanzenschutzgeräte, die von einer Person getragen werden können!
Die für Feldspritzen anerkannten Kontrollbetriebe können auch die Prüfung der Herbizidspritzgeräte und der Schlauchspritzanlagen mit Spritzpistolen vornehmen. In unserem Dienstbezirk sind dies folgende Betriebe:
Bauer Walter Landmaschinen
Schmidgasse 2
72127 Kusterdingen
Wandel Landtechnik-Motorgeräte
Im Hauser Feld 10
72149 Neustetten-Remmingsheim
WLZ Raiffeisen AG
Schleifmühleweg 99
72070 Tübingen
Sprühgeräte für Raumkulturen werden geprüft von:
Hagenlocher Landmaschinen
Heerstr. 2
71083 Herrenberg-Gültstein