Kontrolle von Spritz- und Sprühgeräten

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für Flächen- und Raumkulturen; Prüfung von Schlauchspritzanlagen und Herbizidspritzgeräten in Raumkulturen; Prüfpflicht für Weinbau-Sprühgeräte

Mit der Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung 2003 wurden auch die in Raum­kulturen eingesetzten Herbizidspritzgeräte und die Schlauchspritzanlagen mit Spritzpistole prüfpflichtig. Alle Pflanzenschutzgeräte, mit Ausnahme von Kleingeräten, müssen geprüft sein.
Von der Prüfpflicht ausgenommen sind alle Pflanzenschutzgeräte, die von einer Person getragen werden können!

Die für Feldspritzen anerkannten Kontrollbetriebe können auch die Prüfung der Herbizidspritzgeräte und der Schlauchspritzanlagen mit Spritzpistolen vornehmen. In unserem Dienstbezirk sind dies folgende Betriebe:

Bauer Walter Landmaschinen

Schmidgasse 2

72127 Kusterdingen

Telefon: 07071 32797 (Öffnet in neuem Fenster)



Wandel Landtechnik-Motorgeräte

Im Hauser Feld 10

72149 Neustetten-Remmingsheim

Telefon: 07472 3885 (Öffnet in neuem Fenster)


 
WLZ Raiffeisen AG

Schleifmühleweg 99

72070 Tübingen

Telefon: 07071 9464 30 (Öffnet in neuem Fenster)  



Sprühgeräte für Raumkulturen werden geprüft von:

Hagenlocher Landmaschinen

Heerstr. 2

71083 Herrenberg-Gültstein

Telefon: 07032 72044 (Öffnet in neuem Fenster)