Kernobstbäume sind wieder betroffen - Befall ist meldepflichtig
Im Landkreis Tübingen häufen sich die Meldungen über Feuerbrand in den Streuobstbeständen und Gärten. Meist
sind Birnen- und Apfelbäumen davon betroffen. Ebenso sind Quitte und Ziergehölze (u.a. Cotoneaster, Feuer- Rot- und
Weißdorn) gefährdet.
Feuerbrand tritt nicht an Steinobst wie Kirsche oder Zwetschge auf.
Befallene Partien sind an abgestorbenen Ast- oder Zweigteilen erkennbar, an denen die verdorrten Blätter noch anhaften. Auch schwarz
gewordene und noch anhaftende Blütenbüschel sind Symptome des Befalls. Eine Verwechslung mit Monilia ist möglich. Im Zweifel
sollte Kontakt mit der Obst- und Gartenbauberatung des Landratsamtes aufgenommen werden.
Um eine Ausbreitung der Krankheit durch Insekten, Vögel oder Wind zu verhindern, sind alle Grundstücksbesitzer aufgefordert, ihre
Bäume auf erkrankte Stellen eingehend zu untersuchen und befallene Stellen unverzüglich bis 30 cm ins gesunde Holz
auszuschneiden. Bei starkem Befall müssen die befallenen Bäume und Sträucher gerodet werden. Anfallendes Schnittgut darf
nicht über den Kompost entsorgt werden.
Feuerbrand verseuchtes Material soll auf Grundstücken im Außenbereich unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften (Verordnung zur
Beseitigung pflanzlicher Abfälle vom 30.04.1974, GBl. S. 187) verbrannt werden. Es darf weder offen transportiert noch auf
Häckselplätzen angeliefert und zerkleinert werden.
Wer an Ort und Stelle kein Material verbrennen kann, soll sich an die Gemeindeverwaltung wenden. Von dort kann er einen geeigneten,
ortsnahen Brandplatz zugewiesen bekommen, der die Abstands- und Brandschutzvorschriften erfüllt.
Durch Arbeitsgeräte wie Astscheren und Sägen (auch Motorsägen) oder die Arbeitskleidung kann das Bakterium weitergetragen
werden. Daher sollte man Arbeitskleider nach dem Einsatz waschen und die Geräte mit Alkohol (70%) desinfizieren.
Zum richtigen Umgang mit Feuerbrand gibt es eine ausführliche Informationsbroschüre, die beim Landratsamt Abt. Landwirtschaft
kostenlos erhältlich sind. Jeder Befall ist unter der Rufnummer zu melden.
Landratsamt Tübingen, Abteilung 40 Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz