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Warndienst-Meldung Nr. 8

Wintergerste:
Die meisten Flächen haben das Fahnenblatt voll entwickelt, in frühen Beständen spitzen schon die Grannen. Aufgrund der aktuellen Witterung und geringem bis keinem Ausgangsbefall auf den unteren Blattetagen ist auch in den nächsten Tagen nicht mit Infektionen zu rechnen, das sagen auch die Prognosemodelle. Mit Fungizidbehandlungen kann somit noch bis zum Ährenschieben gewartet werden. Ramularia wird von Strahlungsintensiver Witterung begünstigt und somit auch in dieser Saison wieder eine Hauptkrankheit sein, deshalb empfiehlt sich ein Chlorthalonil-haltiges Fungizid wie Amistar Opti oder Zakeo Opti einzusetzen, diese sind bis Ende Ährenschieben (BBCH 59) zugelassen. Diese Produkte dürfen noch bis 30.04 verkauft werden und müssen bis 20.05 aufgebraucht sein, danach besteht eine Entsorgungspflicht!
Auf schwächeren Standorten reicht die Solobehandlung mit 2 l/ha Amistar Opti aus. Bei besseren Standorten sollten 1,5 l/ha + Mischpartner eingesetzt werden. Hier kommen z.B. Elatus Era, Aviator Xpro oder Seguris mit je 1 l/ha in Frage.
Wer Restmengen von Amistar Opti vor dem 20.05 nicht sinnvoll in Weizen oder Sommergerste einsetzen kann, sollte auf Alternativprodukte ausweichen wie z.B. Ascra Xpro 1,2 l/ha + Fandango 0,5 l/ha oder Revytrex 1,5 l/ha + Comet 0,5 l/ha.

Sommergetreide
Nach den Nachtfrösten sollten sich die meisten Bestände erholt haben und vital genug für eine Behandlung sein. Vielfach sind bisher nur wenige Unkräuter aufgelaufen, hier kann mit einer Maßnahme gewartet werden bis mehr Pflanzen aufgelaufen sind. Ackerfuchsschwanz ist eher vorhanden und sollte behandelt werden wenn er mehrheitlich 2 -3 Blätter hat.

Ackerbohnen/ Erbsen
Wenn die Ungräser 2-3 Blätter entwickelt haben kann z.B. mit Agil, Fusilade oder Focus Ultra behandelt werden.
Auf öVF-Flächen dürfen allerdings keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden!

Soja
Hier kann bei guten Bedingungen über eine Aussaat nachgedacht werden. Wenn in der nächsten Woche wirklich die Niederschläge kommen, ergeben sich auch gute Bedingungen für Vorauflaufherbizide.

Sonstiges:
Die vielfach in der landwirtschaftlichen Fachpresse veröffentlichte und diskutierte Möglichkeit zur Verlängerung der Abgabefristen durch die EU für den Gemeinsamen Antrag wird nach heutigem Stand in Deutschland nicht in Anspruch genommen. Der Abgabetermin für den Gemeinsamen Antrag am 15. Mai 2020 bleibt bestehen!
Fangen sie rechtzeitig mit der Bearbeitung an und schließen Sie den Antrag zügig ab. Bei Problemen und Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen telefonisch zur Verfügung.
Das Landratsamt bleibt bis auf Weiteres für den unangemeldeten Publikumsverkehr geschlossen, falls vor Abgabefrist wieder geöffnet wird ist eine persönliche Hilfestellung im Landratsamt zu Ihrem Schutz und dem unserer MitarbeiterInnen aber auch nur in begründeten Einzelfällen und nach Terminabsprache möglich.

Uns erreichte die Anfrage eines Studenten der im Rahmen seiner Bachelorarbeit an der Uni Hohenheim eine Umfrage unter Landwirten zum Thema Pflanzenschutz und NocsPS durchführt. Bei Letzterem handelt es sich um ein Anbausystem, bei dem auf chemischen Pflanzenschutz verzichtet wird, jedoch weiterhin mineralisch gedüngt werden darf. Für weitere Informationen: https://nocsps.uni-hohenheim.de/
Da er eine möglichst breite Flächenstruktur der befragten Betriebe benötigt, führt er die Umfrage in Baden- Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg- Vorpommern durch.
Die Umfrage ist unter folgendem Link zu erreichen:
https://ww2.unipark.de/uc/s-hilbert/0f48/
Bitte unterstützen Sie diese Arbeit wenn Sie Zeit dafür finden.

Dokumentieren Sie Ihre Pflanzenschutzmaßnahmen rechtzeitig, auch bei Durchführung durch einen Lohnunternehmer muss die Dokumentation beim Bewirtschafter vorhanden sein.

Gez. Lohrer

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