Landratsamt Tübingen - Abt.40 - Landwirtschaft
Warndienst-Meldung Nr. 09 vom 22.08.2019
Bei Winterraps sind wir jetzt in der günstigen Aussaatperiode um
eine gute Entwicklung sicherzustellen und ein Überwachsen und somit Auswinterungsschäden möglichst zu vermeiden. Eine Saat
bis Anfang September ist gut möglich.
Saatgut, das mit dem Wirkstoff Thiram behandelt wurde darf nur noch in diesem Jahr ausgesät werden und muss im
nächsten Jahr entsorgt werden!
Bei der Anwendung von Clomazone-haltigen Herbiziden bitte unbedingt die Auflagen einhalten: Keine Anwendung wenn
Tagestemperaturen über 25°C vorhergesagt sind!
Ansonsten bieten sich Butisan Gold oder Kombi mit einer guten Breitenwirkung an, im Vorauflauf sind die Wirkungsgrade gegen
Hirtentäschel, Hellerkraut und Storchschnabel deutlich besser. Wer nur eine einfachere Verunkrautung hat kann auch Quantum (nicht auf
dränierten Flächen) oder Tanaris einsetzen. Im Nachauflauf wäre auch das neue Gajus, eine Fertigformulierung aus Quantum und
dem Wirkstoff Picloram (z.B. in Effigo oder Runway) möglich.
Gegen später auflaufende Unkräuter, insbesondere Kamille, Klatschmohn kann im Nachauflauf mit Runway vorgegangen werden.
Eine neue Möglichkeit für die Behandlung von Unkräutern im Nachauflauf ist zu dieser Saison das Mittel Belkar. Es kann
entweder ab dem 6-Blatt-Stadium mit 0,5 l/ha oder im Splitting-Verfahren mit 2 x 0,25 l/ha (2-4-Blatt und mindestens 14 Tage später
BBCH 16 -18) gefahren werden. In Kombination mit Synero (im Belkar Power Pack) ist die Wirkung gegen Unkräuter verbessert und evtl.
eine Alternative zu den gängigen Vorauflaufbehandlungen.
Da Abbauprodukte von Metazachlor (in Butisan, Fuego, etc.) im Grundwasser gefunden wurden, sollte die Aufwandmenge auf
max. 500 g/ha begrenzt oder in Wasserschutzgebieten evtl. komplett auf den Einsatz verzichtet werden, der Wirkstoff Quinmerac (Tanaris,
Butisan Gold) darf mit max. 250 g/ha angewendet werden.
Aktuell auf Schnecken achten! Walzen nach der Saat und Schneckenfolien, Säcke oder Bretter auslegen um den Befall zu
kontrollieren und ggf. Schneckenkorn zu streuen. Achtung!: Bei den meisten Mittlen gilt die Anwendungsbestimmung
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen
landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). Diese Mittel dürfen an Wegrändern oder an Landschaftselementen
nicht mit den gängigen Schleuderstreuern ausgebracht werden. Die randscharfe Ausbringung kann entweder mit einer
Grenzstreueinrichtung, einem mechanischen Saatkasten oder gewissenhafter Ausbringung von Hand erreicht werden.
Winterraps hat im Herbst einen Düngebedarf von maximal 40 kg N/ha, beim Einsatz von Gülle oder Gärrest sind die
Beschränkungen auf 30 kg/ha Ammonium - N und 60 kg/ha Gesamt – N zu beachten.
Düngung nach der Ernte:
Generell ist eine Ausnahme vom Ausbringverbot nach der Ernte nur zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Wintergerste nach Getreide
zulässig, hierfür bitte die Merkblätter:
N-Düngung auf Ackerland im Herbst und
Düngung von Zweit- und Zwischenfrüchten beachten.
Die Merkblätter finden Sie unter: www.ltz-bw.de → Arbeitsfelder → Düngung → Rechtlicher Rahmen
oder:
www.duengung-bw.de → Informationen
Sonstiges:
Stellen Sie eine zeitnahe Dokumentation der durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen sicher.
Versuchsfeldführung in Tailfingen am 4.09 um 10.00 Uhr zu den Themen Mais, Soja und Zwischenfrüchte.
Gez. Lohrer