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Warndienst-Meldung Nr. 04 vom 04.04.2023

Winterraps
Bei den Stängelschädlingen ist durch die aktuelle Witterung nur vereinzelt Zuflug in den Gelbschalen zu beobachten. Die Rüssler sollten dennoch weiter beobachtet werden.
Rapsglanzkäfer sind ebenfalls schon in den Beständen, nach unseren Beobachtungen aber deutlich unterhalb der Bekämpfungsrichtwerte. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10 Käfern je Haupttrieb (Durchschnittswert von ALLEN Pflanzen). Zur Bestimmung an mindestens 5 Stellen im Bestand je 5 Pflanzen auszählen oder in eine Schale abklopfen.
Sobald sich die ersten Blüten öffnen unterstützen die Käfer sogar bei der Bestäubung und richten keinen Schaden mehr an. In einigen Beständen sind schon die ersten Blüten geöffnet, somit werden dort auch keine Insektizidmaßnahmen gegen Rapsglanzkäfer notwendig. 

Wintergetreide
Falls Wachstumsregler notwendig sind (z.B. lageranfällige Sorte, überwiegend organische Düngung), sollten zum Einsatz wüchsige Bedingungen herrschen. Am sinnvollsten ist ein Einsatz in Roggen, langstrohigen Dinkelsorten und Wintergerste. Nach den derzeitigen Vorhersagen werden erst nach Ostern wieder gute Applikationsbedingungen herrschen. Kombinationen mit Fungiziden sind nach unseren Beobachtungen nicht notwendig, da kein relevanter Krankheitsbefall vorhanden ist. 

Wenn die Aussaat von Zuckerrüben oder Sommergetreide noch ansteht, bzw. abgeschlossen werden muss, unbedingt auf ausreichend abgetrocknete Böden achten! Evtl. ergeben sich erst über, bzw. nach Ostern gute Aussaatbedingungen. 

Gegen Ende dieser Woche können sich je nach Standort gute Einsatzmöglichkeiten für den Striegel in Sommergetreide bieten. Wer das letzte Aussaatfenster genutzt hat sollte prüfen ob die Keimlinge noch ausreichend tief im Boden befinden, damit diese nicht beim Blindstriegeln beschädigt werden. Ab dem 2-Blatt-Stadium ist ein Striegeln bei entsprechender Einstellung ebenfalls wieder ohne große Kulturschäden möglich. 
Durch die aktuell feuchten Böden wird auch der Einsatz von Bodenherbiziden mit dem Wirkstoff Prosulfocarb (Boxer, Filon, etc.) diskutiert. Im Gegensatz zu Wintergerste besteht z.B. für Boxer in Sommergerste (in Hafer kein Einsatz möglich) eine Zulassung nur nach dem Auflaufen bis zum 3-Blatt-Stadium (gegen Taubnessel, Klettenlabkraut und Vogelmiere). Bei der maximal zugelassenen Aufwandmenge von 5 l/ha kann es vor allem bei nachfolgend starken Niederschlägen zu Kulturschäden kommen. Verträglicher sind Aufwandmengen von ca. 3-4 l/ha. Nachbehandlungen gegen Ackerfuchsschwanz können idealerweise im 2-3- Blattstadium des Ackerfuchsschwanz mit bis zu 1,2 l/ha Axial 50 durchgeführt werden.

Sonstiges:
Morgen, Mittwoch, 05.04.2023 finden um 10.00 Uhr und 19.00 Uhr die ersten Führungen am Zentralen Versuchsfeld in Tailfingen statt. Schwerpunkt bilden die aktuell anstehenden Pflanzenschutzmaßnahmen in den Kulturen.  

Gez. Lohrer

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