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Warndienst-Meldung Nr. 05 vom 29.03.2022 von A. Lohrer

Winterraps

Der Raps präsentiert sich im Kreis sehr uneinheitlich. Je nach Standort beginnen die Pflanzen mit dem Längenwachstum oder schieben bereits die ersten Knospen nach oben. Dementsprechend muss auf verschiedene Schädlinge geachtet werden. Der Zuflug von Rüsslern ist weiterhin zu beobachten, ebenso der Rapsglanzkäfer. Der Bekämpfungsrichtwert von Rapsglanzkäfern wird an den Knospen bestimmt, hierfür werden an mindestens 5 Stellen an 5 Pflanzen die Käfer am Haupttrieb gezählt. Etwas einfacher wird die Zählung, wenn die Käfer in eine Schale abgeklopft werden. Der Bekämpfungsrichtwert für Rapsglanzkäfer liegt bei 10 Käfern/Haupttrieb von Knospenbildung bis Beginn Blüte.

Nur bei schwachen Beständen halbiert sich der Richtwert auf 5 Käfer/Pflanze.

Wenn der Bekämpfungsrichtwert für Rüssler überschritten wurde und auch Rapsglanzkäfer im Bestand sind sollte Trebon 30 EC mit 0,2 l/ha eingesetzt werden. Wenn Rapsglanzkäfer über dem Bekämpfungsrichtwert auftreten sollte gemäß der Antiresistenzstrategie des JKI bei Starkbefall Avaunt oder Sindoxa eingesetzt werden. ACHTUNG, diese Mittel haben eine B1- Einstufung, es dürfen bei der Anwendung noch keine Pflanzen, auch keine Unkräuter, im Bestand blühen! Zudem wurde die Wirkstoffgenehmigung nicht verlängert, deshalb dürfen diese und andere Mittel mit dem Wirkstoff Indoxacarb nur noch bis 19.09.2022 aufgebraucht werden. Als B4-Alternative bietet sich Mospilan SG/ Danjiri an, allerdings ist die Anwendung nur im Knospenstadium von BBCH 51 – 59 zulässig solange die Blüten noch geschlossen sind. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Einstufung bei Mischung mit Azolfungiziden auf B1 ändert,

Allerdings droht in nächster Zeit durch die kommende nasskalte Witterung keine Gefahr durch diese Schädlinge.

Leguminosen

Wenn Erbsen und Ackerbohnen noch nicht aufgelaufen sind können die zugelassenen Vorauflaufmittel noch vor oder bei guter Befahrbarkeit auch zwischen den angekündigten Niederschlägen ausgebracht werden. Wichtig ist, dass der Spross sich noch in der Erde befindet und die Bodenoberfläche noch nicht durchstoßen hat.

Sonstiges

Prüfen Sie die Plakette auf Ihrer Feldspritze und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Prüftermin. Durch geänderte Vorgaben zur Spritzenprüfung bieten einige Werkstätten die Spritzenprüfung nicht mehr an.

Für viele Zusatzstoffe (Netzmittel, Schaumstopp, etc.) sind im Februar alte Genehmigungen ausgelaufen. In den neuen Zulassungen sind nun die zulässigen Anwendungsgebiete und genehmigte Mischpartner (z.B. Herbizide, Fungizide oder auch nur einzelne Mittel) aufgeführt. Die monatlich aktualisierte Liste der genehmigten Zusatzstoffe (und der abgelaufenen Genehmigungen) finden Sie unter: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Zusatzstoffe_liste.html?nn=11019968

Viele Zusatzstoffe dürfen nicht mehr mit Insektiziden, sondern nur noch mit Herbiziden, Fungiziden und Wachstumsreglern gemischt werden. Nach altem Recht gelistete Zusatzstoffe sind seit 14.02.22 nicht mehr verkehrsfähig, auch gibt es keine Aufbrauchfristen. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen!

Bei der Kennzeichnung von Dash E.C ist ein Fehler unterlaufen. Vom Handel sollten Sie beim Kauf eine aktuelle Fassung erhalten. Hier die korrigierte Fassung:

Anwendung in Kombination mit Herbiziden im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau, Obstbau, Zierpflanzenbau und Hopfenbau

Aufwandmenge: 1,0 l/ha

Max. 1 Anwendung

Anwendung in Kombination mit Fungiziden im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau, Obstbau, Zierpflanzenbau und Hopfenbau

Aufwandmenge: 0,8 l/ha

(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B.

Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Die Mischung mit Insektiziden wurde nicht zugelassen und ist deshalb verboten.

Hinweis: Zusatzstoffe dürfen generell nur noch dann mit Insektiziden gemischt werden, wenn dies auch in der Gebrauchsanleitung als Anwendungsgebiet genannt ist. 

 Gez. Lohrer



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