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Warndienst-Meldung Nr. 17 vom 23.10.2023

Wintergetreide:
Die Weizenaussaat ist großteils abgeschlossen, bzw. wird in den meisten Fällen aktuell beendet. Durch die angekündigten Niederschläge diese Woche bietet es sich an die Bodenherbizide möglichst noch vor den Niederschlägen bei guter Befahrbarkeit der Flächen auszubringen. Wenn dies nicht möglich ist sollte gewartet werden bis die Böden wieder tragfähig und ohne Schäden befahrbar sind. Idealerweise ist die Bodenoberfläche dann noch feucht damit sich die Wirkstoffe auf der Oberfläche verteilen und diese versiegeln können. 
Wenn auf den Flächen ein hoher Druck durch Kamille besteht oder Ackerfuchsschwanz schon aufgelaufen ist empfiehlt sich eine Zugabe von CTU (z.B. Lentipur 1,5 l/ha oder Trinity 1,5 – 2 l/ha). CTU darf nicht auf drainierten Flächen (Trinity nur bis 31.10) eingesetzt werden, außerdem muss die Verträglichkeit der Weizensorten beachtet werden.
Bei einigen Empfehlungen vom Handel kann teilweise der Eindruck entstehen, dass auch im Vorauflauf Insektizide eingesetzt werden sollten. Dies ist absolut unnötig! Insektizide können nur von der Pflanzenoberfläche über mehrere Tage sicher von den Blattläusen aufgenommen werden, hierfür werden mindestens 2, besser 3 Blätter benötigt. Dies trifft im Kreis Tübingen derzeit nur bei der Wintergerste zu. Die nötigen Kriterien (>20% Befall, Bonitur an je 5 Pflanzen an min. 5 Stellen) wurden im letzten Warndienst schon beschrieben. Zudem nimmt die Aktivität von Blattläusen und Zikaden auch mit den Temperaturen ab, muss aber dennoch weiter beobachtet werden. Bei dieser Gelegenheit sollte auch die Wirkung der bisher durchgeführten Herbizidmaßnahmen kontrolliert werden. Eine (Nach-)behandlung mit blattaktiven Mitteln ist in Wintergerste nur mit 0,9 l/ha Axial 50 möglich. Eine Zugabe von CTU, sofern eine (weitere) Behandlung durch die Anwendungsbestimmungen möglich ist, oder Zusatzstoffen wie Adhäsit, Hasten, Kantor, etc. kann die Wirkung verbessern. Eine Mischung mit Insektiziden ist aber bei den wenigsten Zusatzstoffen zulässig. Eine gute Benetzung des Ackerfuchsschwanz ist bei dieser Maßnahme Pflicht. Schwer bekämpfbare Pflanzen werden bei kühlen Temperaturen <10°C besser erfasst. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit uns auf!

Sonstiges:
Versuchsfeldführung mit Schwerpunkt Zwischenfrüchte, Raps und Wintergetreide am Mittwoch, 25. Oktober 2023 um 10 Uhr, Zentrales Versuchsfeld in Gäufelden-Tailfingen.
Verschiedene Zwischenfrüchte werden federführend von Mitarbeitern aus dem Bereich Wasserschutz des Landwirtschaftsamts Böblingen vorgestellt. Informationen zu Raps und Wintergetreide erhalten Sie von den bekannten Ansprechpartnern.

Die Sperrzeit zur Ausbringung von Gülle und Gärrest auf Grünland und Ackerfutter beginnt am 01.11.
Festmist von Huf- und Klauentieren darf noch bis 30.11 ausgebracht werden.

Gez. Lohrer

 

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