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Warndienst-Meldung Nr. 09 vom 01.06.2021

Mais:

Mittlerweile zeigt der Mais nach der kalten und nassen Zeit wieder eine grüne Färbung. Die Unkräuter und Ungräser waren in Ihrer Entwicklung leider nicht so verhalten. Ab dem 3 – 4-Blattstadium reagiert der Mais empfindlich auf Konkurrenz durch Unkräuter, zum 3-Blattstadium liegen auch die günstigsten Behandlungstermine. Wichtig für eine gute Verträglichkeit der Behandlungen sind: vitale Bestände mit gut ausgebildeter Wachsschicht des Maises (nach Regenfällen 1-2 Tage warten), keine zu großen Temperaturschwankungen zwischen Tag/Nacht, keine zu hohen Temperaturen mit intensiver Einstrahlung bei der Anwendung.

Behandlungen in den frühen Morgen oder spät abends legen, die relative Luftfeuchte sollte mindestens 60% betragen.

Wählen Sie die Mittel nach dem Bedarf auf Ihren Flächen, einige Mittel zur Auswahl finden Sie im gelben Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2021“ ab S. 74.

Gegen breite Mischverunkrautung inkl. Gräser eignen sich Arigo + Spectrum plus, Elumis + Peak, MaisTer Power, und viele andere.

Bei bekannten Problemen mit Hirsen sollte gegen später keimende Hirsewellen Spectrum (0,8 – 1 l/ha) oder Dual Gold (1,25 l/ha) zugemischt werden.

Gegen Samenunkräuter (insbesondere Gänsefuß und Knöterich-Arten) bietet sich der Wirkstoff Bromoxynil als Mischpartner an (z.B. B 235, UP BMX, etc mit 0,2 -0,3 l/ha). Die Zulassung für diesen Wirkstoff wurde zum 17.03.2021 widerrufen, die Abverkaufs- und Aufbrauchfrist endet am 17. September 2021. Restmengen müssen danach entsorgt werden. Kaufen Sie nicht mehr als nötig, diese Mittel (z.B. Nagano, Buctril, Bo 235, …) sollten in dieser Saison aufgebraucht werden.

Gegen Problemunkräuter wie Distel und Winde sollte eine spätere Behandlung vorgesehen werden wenn genügend Blattmasse für eine ausreichende Wirkstoffaufnahme vorhanden ist.

Beachten Sie auch bitte folgende Auflagen:

  • In Wasserschutzgebieten in Baden-Württemberg ist der Einsatz von Terbuthylazin-haltigen Mitteln verboten.

  • NG 327: Im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron (z.B. Elumis, Nicogan, etc. bei Mais nach Mais)

  • NG 355: Im Zeitraum von 3 Jahren dürfen nur 20 g/ha Prosulfuron (z.B. Peak) ausgebracht werden, Gilt auch für Anwendungen in den Vorjahren!

Achten Sie auf eine gründliche Reinigung der Spritze vor Einsätzen in anderen Kulturen!



Sonstiges:

Die EU-Genehmigung für den fungiziden Wirkstoff Mancozeb wurde nicht erneuert, somit widerruft das BVL alle Zulassungen für Mittel mit diesem Wirkstoff (z.B. Dithane NeoTec Revus MZ, etc.) zum 04.07.2021. Für alle Mittel, außer Fantic M WG, gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 4. Januar 2022. Entsprechend der jeweiligen Zulassung können die Mittel nur noch in dieser Saison in Kartoffeln, Weizen, Weinbau oder einigen Gemüsearten eingesetzt werden.



Dokumentieren Sie Ihre Pflanzenschutzmaßnahmen (und auch die Düngung) rechtzeitig! Auch wenn diese von Dritten für Sie durchgeführt werden muss beim Bewirtschafter die Dokumentation vorliegen.



Gez. Lohrer



 



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