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Warndienst-Meldung Nr. 04 vom 12.03.2021



Warndienst-Meldung Nr. 04 vom 12.03.2021

 

Absage Felderbegehungen:

Die für nächste Woche angekündigten Felderbegehungen am Dienstag, 16.03.21 in Wankheim und Frommenhausen und Donnerstag, 18.03.21 in Entringen finden nicht statt!

Grund sind die aktuellen Corona-Beschränkungen. Wir hoffen die Termine ab April mit entsprechenden Konzepten durchführen zu können.

Als Ergänzung zum Warndienst werden wir ab Mitte der nächsten Woche kurze Videos zu aktuellen Themen im Ackerbau anbieten. Zu den Videos gelangen Sie über unseren Internetauftritt unter: www.kreis-tuebingen.de/landwirtschaft 



Winterraps:

Das aktuelle Wetter gefällt auch den Käfern nicht, somit findet auch kein weiterer Zuflug statt. Wenn die Tageswerte wieder in den Bereich von 10 – 12 °C gehen, können die Rüssler auch wieder aktiv sein. Dann wieder die Gelbschalen regelmäßig mindestens bis zum Längenwachstum des Raps überprüfen.



Wintergetreide:

Für Herbizidbehandlungen sind die Bedingungen derzeit sehr ungünstig, entweder es regnet oder es ist zu starker Wind. Wenn keine (starken) Nachtfröste oder hohe Tag-/Nacht-Temperaturunterschiede mehr zu erwarten sind können die notwendigen Behandlungen durchgeführt werden.

Erbsen/Ackerbohnen:

Die Aussaat ist auf vielen Flächen schon bei guten Bedingungen erfolgt. Herbizide gegen Unkräuter stehen hier nur im Vorauflauf zur Verfügung und sollten zeitnah eingesetzt werden. Ideal ist ein Einsatz auf feuchten Boden und folgenden Niederschlägen. Achten Sie auf die Befahrbarkeit und den Wind.

Mögliche Mittel, auch in Kombination sind beispielsweise Bandur, Novitron DamTec, Centium, Spectrum Plus oder Stomp Aqua. Zu beachten sind die Auflagen bei Clomazone-haltigen Mitteln (Centium, Novitron DamTec), innerhalb eines Monats nach Anwendung wöchentliche Kontrolle auf Aufhellungen 100m um Behandlungsfläche, die Temperaturauflage ist bei aktuellen Bedingungen nicht relevant. Beim Einsatz der Wirkstoffe Prosulfocarb (Boxer) und Pendimethalin (Stomp) gelten die bekannten Auflagen bei der Ausbringung von mind. 300 l/ha Wasser, 90% Abdriftminderung, max 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit und Windgeschwindigkeiten von max. 3m/s (10,8 km/h)! 



Sonstiges:

Feldspritzen insbesondere nach Anwendung von Sulfonylharnstoffen und vor Einsatz in empfindlichen Kulturen mit speziellem Spritzenreiniger reinigen.

Vor Düngungsmaßnahmen den Düngebedarf ermitteln und die Düngung innerhalb von 2 Tagen dokumentieren.

Der bisherige Nährstoffvergleich entfällt, allerdings muss der Düngebedarf 2020 für alle Flächen im Betrieb bis Ende März zu einem gesamtbetrieblichen Düngebedarf zusammengefasst werden. 



Gez. Lohrer



 



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