Wassergesetz für Baden-Württemberg
Seit Januar 2014 ist in Ba-Wü der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Bereich von fünf Metern an Gewässern verboten. Kurzinfo zu den Gewässerrandstreifen
Wassergesetz für Baden-Württemberg
Seit Januar 2014 ist in Ba-Wü der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Bereich von fünf Metern an Gewässern verboten. Kurzinfo zu den Gewässerrandstreifen