Winterraps
Die ersten Rüssler sind bei den warmen Tagestemperaturen aus dem Winterschlaf erwacht und haben sich in den wärmeren und
sonnigeren Rapsflächen schon eingefunden. In der Woche ab 14.02 scheint die Gefahr durch das feuchtkalte Wetter vorerst gebannt, aber
spätestens wenn die Tagestemperaturen wieder über 10°C liegen werden auch die Rüssler wieder zufliegen. Stellen Sie
jetzt unbedingt Gelbschalen auf Ihren Rapsschlägen auf, bei größeren Schlägen können auch mehrere
verteilt werden.
Die Gelbschalen sollten ca. 20 m vom Feldrand entfernt stehen und mit einem Gitter gegen unerwünschte Beifänge versehen sein.
Geben Sie dem Wasser etwas Spülmittel zum Brechen der Oberflächenspannung hinzu. Etwas Spiritus kann die Bildung einer Eisschicht
bei Nachtfrösten verhindern.
Gemäß der Vorgaben nach IPS plus (verpflichtende Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten!)
muss bis 2ha Raps eine Gelbschale ausgestellt und kontrolliert werden, bis 10 ha Gesamtfläche im Betrieb mindestens 2 Gelbschalen.
Für jede weiteren 10 ha muss eine zusätzliche Gelbschale aufgestellt werden. Sie können auch mehrere Schläge, wenn
sinnvoll möglich, zu Bewirtschaftungseinheiten zusammenfassen. Das Maßnahmenblatt zur Überwachung finden Sie unter www.ltz-bw.de / Arbeitsfelder /
Pflanzenschutz / Integrierter Pflanzenschutz dann weit nach unten scrollen und das Menü … (IPSplus) aufklappen und den Bereich
„Ackerbau“ öffnen: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E-1956747259/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenschutz/Integrierter%20Pflanzenschutz/Zus%C3%A4tzliche%20landesspezifische%20Vorgaben/Ma%C3%9Fnahmenbl%C3%A4tter%20Ackerbau_DL/A_2.2%20%C3%9CW%20Rapssch%C3%A4dlinge.pdf%20
Dort finden Sie auch ein Maßnahmenblatt zur Dokumentation der Gelbschalenfänge. Sie können die Fänge auch über
eigene Aufschriebe, Fotos, etc. dokumentieren. Die Dokumentation der Gelbschalenfänge gehört zu der erfolgten
Insektizidmaßnahme und muss als Pflanzenschutzdokumentation ebenfalls 3 Jahre aufbewahrt werden!
Um die Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte festzustellen müssen die Rüsslerarten auch erkannt werden. Nicht
alle Tiere in der Gelbschale sind Rüssler, oft finden sich auch noch andere Fliegenarten oder ähnlich aussehende Käfer. Eine
vergleichende Übersicht im Bild nebeneinander finden Sie auf der Seite der LfL Bayern https://www.lfl.bayern.de/ips/blattfruechte/108004/index.php mit
einem Klick auf „Die wichtigsten an Raps auftretenden Käferarten. Einzelporträts der beiden Rüsslerarten finden sich
auf dem Portal www.oekolandbau.de.
https://www.oekolandbau.de/landwirtschaft/pflanze/grundlagen-pflanzenbau/pflanzenschutz/schaderreger/schadorganismen-im-ackerbau/gefleckter-kohltriebruessler-ceutorhynchus-pallidactylus-an-raps
https://www.oekolandbau.de/landwirtschaft/pflanze/grundlagen-pflanzenbau/pflanzenschutz/schaderreger/schadorganismen-im-ackerbau/grosser-rapsstaengelruessler-ceutorhynchus-napi
Gute Steckbriefe der Schädlinge finden sich aber auch auf einigen Seiten von Saatgutanbietern oder Herstellern von
Pflanzenschutzmitteln.
Bekämpfungsrichtwerte je Gelbschale in 3 Tagen:
- 5 Große Rapsstängelrüssler (graue Farbe, ca. 3-4 mm groß, relativ kurzer Reifungsfraß)
- 15 gefleckte Kohltriebrüssler (dunkelgrau gescheckt, rötliche Fußenden, weißlicher Punkt am
Rücken kurz nach dem Halsschild, meist deutlich kleiner als Großer Rapsstängelrüssler)
Sollte der Bekämpfungsrichtwert bei Ihnen überschritten werden kann zum jetzigen Zeitpunkt noch problemlos mit einem Typ 2
– Pyrethroid (z.B. Karate Zeon, decis forte, Sumicidin Alpha, etc.) behandelt werden. Wenn später auch Rapsglanzkäfer
auftreten, sollte Trebon 30 EC eingesetzt werden.
Weitere Hinweise erhalten Sie auch in der Leitlinie zum Integrierten Pflanzenschutz in Raps, herunterzuladen unter www.nap-pflanzenschutz.de /
Integrierter Pflanzenschutz / Leitlinien IPS https://nap-pflanzenschutz.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/IPS/Integrierter_Pflanzenschutz/Leitlinien_IPS/201111_RL_UFOP_1738_Leitlinie_Raps_final.pdf
Bei gut befahrbaren Rapsflächen kann auch die erste Düngergabe erfolgen, wenn der Boden nicht
überschwemmt, wassergesättigt, schneebedeckt oder gefroren ist. Denken Sie an eine gute Schwefelversorgung um
den Stickstoff auch in Ertrag umzusetzen (Verhältnis N:S ca. 3-5 : 1)
Gez. Lohrer