Stoppelbearbeitungen nach der Ernte
Durch die noch relativ feuchten
Böden kann es bei der Ernte zu tieferen Spuren und Verdichtungen als in den letzten Jahren kommen. Diese sollten aber nur bei
trockenen Bedingungen gelockert werden da ansonsten Schmierschichten entstehen, die das Wurzelwachstum ebenfalls stark
beeinträchtigen.
Die Bearbeitung sollte flach beginnen
und schrittweise tiefer gehen. Einerseits verhindern Sie dadurch die Bildung von groben Kluten, andererseits werden damit
Wurzelunkräuter wie Disteln und Quecken mechanisch effektiv bekämpft. Für diese Maßnahmen, evtl. auch nur auf
Teilflächen sollte es nach der Bearbeitung trocken bleiben damit die abgeschnittenen Wurzelteile vertrocknen und nicht wieder neu
anwachsen. Nach dem erneuten Austrieb erfolgt ein nächster Bearbeitungsgang wenige cm tiefer um die Wurzelunkräuter nachhaltig zu
schwächen.
Beachten Sie bitte dass jede Bearbeitung
die Mineralisation anregt und zu einer Nitratverlagerung in tiefere Bodenschichten bis ins Grundwasser führen kann, wenn eine Aufnahme
durch Pflanzen nicht möglich ist. Wie so oft müssen die Ziele und Effekte der Maßnahmen sorgfältig gegeneinander
abgewogen werden.
Ebenfalls möglich ist eine
chemische Behandlung nach einem Neuaustrieb mit Glyphosathaltigen Produkten, Hinweise dazu finden Sie auch auf S. 22 im gelben Heft
„Integrierter Pflanzenschutz 2021“. Gegen Zaunwinde oder zur Teilflächenbehandlung gegen Ackerwinde sind Starane XL oder
Pyrat XL mit 1,8 l/ha auf Getreide- oder Rapsstoppel zugelassen.
Bei Samen von Ackerfuchsschwanz gilt
dasselbe wie bei Ausfallraps: Ein Vergraben der Samen durch zu tiefe Bearbeitung führt zu einer sekundären Keimruhe von
unkalkulierbarer Dauer.
Bei Ausfallraps kann die Keimung durch
ein flaches Ankratzen der Bodenoberfläche z.B. mit einem Strohstriegel oder auch schon durch Mulchen (dabei können auch noch
geschlossene Schoten geöffnet werden) angeregt werden. Die Beseitigung des Aufwuchses sollte möglichst flach oder chemisch
erfolgen.
Bei Ackerfuchsschwanz keimen nach der
Ernte allerdings nur ca. 10% der aktuell ausgefallenen Samen, die restlichen Keimlinge stammen aus dem Bodenvorrat.
Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung:
Die Änderung der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde im Bundesrat und im Kabinett beschlossen. Nach Veröffentlichung ist diese unmittelbar
gültig, in der Regel am Folgetag der Veröffentlichung.
Im Vorfeld viel diskutiert mit der
Möglichkeit die Bewirtschaftung darauf einzustellen ist das geplante Verbot der Glyphosat – Anwendungen ab 2024.
Weniger bekannt, aber für einen
nicht unerheblichen Teil des Landkreis Tübingen sehr entscheidend ist ein Absatz aus dem letzten Entwurf des neuen §3b zur
Anwendung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln: „Eine Spätanwendung vor der Ernte sowie die Anwendung in
Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ist nicht
zulässig.“
Somit ist in
Wasserschutzgebieten, unabhängig der Wasserschutzgebietszone oder der Gebietseinstufung, die Anwendung von
Glyphosathaltigen Mitteln verboten sobald die Verordnung rechtskräftig ist.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei
den Planungen zur Stoppelbehandlung und prüfen Sie in den nächsten Tagen ob und welche Ihrer Flächen in Wasserschutzgebieten
liegen.
Sobald uns die Endversion
der Verordnung vorliegt werden wir Sie hierüber nochmals informieren.
Sonstiges:
Die Grundbodenproben von Schlägen
> 1ha dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, nach der Ernte ist eine gute Möglichkeit wieder die notwendigen Proben zu
ziehen.
Gez.
Lohrer