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Warndienst-Meldung Nr. 12 von H. Lohrer



Stoppelbearbeitungen nach der Ernte

Durch die noch relativ feuchten Böden kann es bei der Ernte zu tieferen Spuren und Verdichtungen als in den letzten Jahren kommen. Diese sollten aber nur bei trockenen Bedingungen gelockert werden da ansonsten Schmierschichten entstehen, die das Wurzelwachstum ebenfalls stark beeinträchtigen.

Die Bearbeitung sollte flach beginnen und schrittweise tiefer gehen. Einerseits verhindern Sie dadurch die Bildung von groben Kluten, andererseits werden damit Wurzelunkräuter wie Disteln und Quecken mechanisch effektiv bekämpft. Für diese Maßnahmen, evtl. auch nur auf Teilflächen sollte es nach der Bearbeitung trocken bleiben damit die abgeschnittenen Wurzelteile vertrocknen und nicht wieder neu anwachsen. Nach dem erneuten Austrieb erfolgt ein nächster Bearbeitungsgang wenige cm tiefer um die Wurzelunkräuter nachhaltig zu schwächen.

Beachten Sie bitte dass jede Bearbeitung die Mineralisation anregt und zu einer Nitratverlagerung in tiefere Bodenschichten bis ins Grundwasser führen kann, wenn eine Aufnahme durch Pflanzen nicht möglich ist. Wie so oft müssen die Ziele und Effekte der Maßnahmen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Ebenfalls möglich ist eine chemische Behandlung nach einem Neuaustrieb mit Glyphosathaltigen Produkten, Hinweise dazu finden Sie auch auf S. 22 im gelben Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2021“. Gegen Zaunwinde oder zur Teilflächenbehandlung gegen Ackerwinde sind Starane XL oder Pyrat XL mit 1,8 l/ha auf Getreide- oder Rapsstoppel zugelassen.

Bei Samen von Ackerfuchsschwanz gilt dasselbe wie bei Ausfallraps: Ein Vergraben der Samen durch zu tiefe Bearbeitung führt zu einer sekundären Keimruhe von unkalkulierbarer Dauer.

Bei Ausfallraps kann die Keimung durch ein flaches Ankratzen der Bodenoberfläche z.B. mit einem Strohstriegel oder auch schon durch Mulchen (dabei können auch noch geschlossene Schoten geöffnet werden) angeregt werden. Die Beseitigung des Aufwuchses sollte möglichst flach oder chemisch erfolgen.

Bei Ackerfuchsschwanz keimen nach der Ernte allerdings nur ca. 10% der aktuell ausgefallenen Samen, die restlichen Keimlinge stammen aus dem Bodenvorrat.



Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung:

Die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde im Bundesrat und im Kabinett beschlossen. Nach Veröffentlichung ist diese unmittelbar gültig, in der Regel am Folgetag der Veröffentlichung.

Im Vorfeld viel diskutiert mit der Möglichkeit die Bewirtschaftung darauf einzustellen ist das geplante Verbot der Glyphosat – Anwendungen ab 2024.

Weniger bekannt, aber für einen nicht unerheblichen Teil des Landkreis Tübingen sehr entscheidend ist ein Absatz aus dem letzten Entwurf des neuen §3b zur Anwendung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln: „Eine Spätanwendung vor der Ernte sowie die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ist nicht zulässig.

Somit ist in Wasserschutzgebieten, unabhängig der Wasserschutzgebietszone oder der Gebietseinstufung, die Anwendung von Glyphosathaltigen Mitteln verboten sobald die Verordnung rechtskräftig ist.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei den Planungen zur Stoppelbehandlung und prüfen Sie in den nächsten Tagen ob und welche Ihrer Flächen in Wasserschutzgebieten liegen.

Sobald uns die Endversion der Verordnung vorliegt werden wir Sie hierüber nochmals informieren.

Sonstiges:

Die Grundbodenproben von Schlägen > 1ha dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, nach der Ernte ist eine gute Möglichkeit wieder die notwendigen Proben zu ziehen.

Gez. Lohrer



 



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