Warndienst-Meldung Nr. 01 vom 15.01.2021
Hinweise zur Frühjahrsbestellung:
Die angekündigten Termine können leider Corona-bedingt nicht wie geplant am 21.01, 22.01 und 25.01 durchgeführt
werden.
Wir freuen uns aber Ihnen dennoch 2 online-Veranstaltungen anbieten zu können:
Freitag, 29.01.2021 von 15.00 – 17.00 Uhr
Montag, 01.02.2021 von 19.00 – 21.00 Uhr
Auch bei diesen Terminen erhalten Sie die gewohnten Informationen zur Produktionstechnik und dem Pflanzenschutz. Nach der Veranstaltung
können alle angemeldeten Teilnehmer eine Bescheinigung über 2 Stunden Fortbildung im Pflanzenschutz zugesandt bekommen.
Bitte melden Sie sich bis 27.01 unter folgendem Link zur jeweiligen Veranstaltung an:
https://koala.kdrs.de/wicket/bookmarkable/de.kdrs.koala.frontend.wicket.buchung.BuchungTerminAuswahlPage?0&type=v&id=f6e45782-0f3c-4ea1-896c-fb7b83ce7df8
Düngung:
Die Sperrzeit für die Ausbringung von Kompost und Festmist von Huf-und Klauentieren endet heute. Somit könnte ab 16.01 wieder
ausgebracht werden, allerdings nur, wenn der Boden nicht überschwemmt, wassergesättigt, schneebedeckt oder
gefroren ist. Bei den aktuellen Bedingungen dürfte eine Ausbringung somit auf absehbare Zeit in den meisten Gebieten nicht
möglich sein.
Vor einer Düngung muss wie gewohnt eine Düngebedarfsermittlung durchgeführt werden.
Gülle, Gärreste und z.B. Hühnerkot dürfen wieder ab 1.02 ausgebracht werden.
Zuckerrüben:
Das BVL hat auch für Baden-Württemberg eine Notfallzulassung für die Beizung mit Cruiser 600FS erteilt. Die Anwendung wird
über eine Allgemeinverfügung geregelt, die demnächst vom Regierungspräsidium erlassen wird. Folgende Punkte sollten
für eine eventuelle Beschaffung von Saatgut berücksichtigt werden:
• Die äußerste Reihe des Ackerschlages darf nicht mit Cruiser 600 FS gebeiztem Saatgut gesät werden.
• Nicht benötigtes Saatgut ist an die ausgebende Instanz zurückzuführen; die Rückgabe ist zu dokumentieren.
Überlagerung ist somit nicht erlaubt
• Auf den ausgesäten Flächen dürfen im selben und im Folgejahr keine blühenden Zwischenfrüchte und keine
bienenattraktiven Kulturen (z.B. Raps, Leguminosen, etc) nachgebaut werden. In der Nachfolgekultur sind blühende Beikräuter zu
vermeiden. Eine Brache oder Blühfläche ist im Folgejahr nicht möglich.
Sonstiges:
Flächen mit öVF - Zwischenfrüchten dürfen ab 16.01 bearbeitet werden, achten Sie aber auf gute
Befahrbarkeit und gute Bedingungen, es sollten keine Schmierschichten durch die Bearbeitung entstehen.
Flächen in der Erosionskulisse Wasser (siehe Fiona) nach CC Wa1 oder CCWa2 dürfen bis 15. Februar nicht
gepflügt werden.
Bei CC Wa1 entfällt diese Verpflichtung wenn quer zum Hang bearbeitet wird.
Bei CC Wa2 darf nur unmittelbar vor der Aussaat gepflügt werden, bei Reihenkulturen mit einem Reihenabstand ab 45 cm
ist das Pflügen verboten
Prüfen Sie ob ihre Pflanzenschutzgeräte eine gültige Prüfplakette besitzen. Dies gilt auch für Granulatstreuer,
z.B. für die Ausbringung von Schneckenkorn
Gez. Lohrer