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Warndienst-Meldung Nr. 18 vom 20.11.2020

Winterraps:
Besonders auf Flächen mit schwer bekämpfbaren Ackerfuchsschwanz empfiehlt sich eine Behandlung mit dem Wirkstoff Propyzamid, z.B. in Kerb flo. Zumindest die derzeitigen Temperaturen sind für die Anwendung geeignet, da sich der Wirkstoff bei Tagestemperaturen >10°C zu schnell abbaut. Der Wirkstoff benötigt ausreichend Bodenfeuchte, er muss über die Bodenlösung zu den Wurzeln der Ungräser gelangen, deshalb sind bei den meist üppig entwickelten Beständen Anwendungen kurz vor Niederschlägen empfehlenswert. Eine entsprechende Taubildung kann auch ausreichend sein. Bei den reinen Propyzamid-Präparaten Kerb flo, Groove, Cohort sollte auf Problemflächen die Maximale Aufwandmenge von 1,875 l/ha eingesetzt werden. Das Mittel Cohort darf nur noch bis 31.07.2021 eingesetzt werden, geben Sie evtl. nicht benötigte Restmengen dieses Mittels an Berufskollegen ab die es sinnvoll einsetzen können.
Milestone mit max 1,5 l/ha wirkt zusätzlich auch gegen Kamille, Kornblume und andere Unkräuter, benötigt wegen der Blattwirkung des Wirkstoffes Aminopyralid aber abgetrocknete Bestände und anschließend ausreichend niederschlagsfreie Zeit zur Wirkstoffaufnahme.
Im Handel sind Propyzamid-haltige Mittel sehr knapp verfügbar, vereinzelt soll die Ware auch erst im Januar wieder ausgeliefert werden. Anwendungen sind in der Vegetationsruhe normalerweise bis Februar möglich.
Die Wirkung wird mit Vegetationsbeginn im Frühjahr sichtbar.

Wintergetreide:
Überprüfen Sie die Wirkung der früh ausgebrachten Bodenherbizide in Ihren Beständen um über eine evtl. notwendige Nachbehandlung zu entscheiden. Zeigt der Ackerfuchsschwanz gelbe, rote oder weiße Verfärbungen im frühen Stadium (bis 2-Blatt) sollte die Wirkung ausreichend sein. Hier lohnt ein Vergleich zum unbehandelten Spritzfenster. Wenn im Bestand Ungräser ab 3-Blatt-Stadium oder gleichem Entwicklungsstand wie im Spritzfenster vorhanden sind, sollte bei überschrittener Schadschwelle mit einem blattaktiven Präparat nachbehandelt werden. Die Wirkung ist im Herbst oft besser als im zeitigen Frühjahr wenn die Gräser noch kräftiger entwickelt sind und den Wirkstoff schneller abbauen. Rand- oder Teilflächenbehandlung können auch ausreichen.
In Wintergerste und Dinkel kann Axial 50 mit 0,9 l/ha eingesetzt werden, bei Wintergerste kann ein CTU-Mittel zur Wirkungsverstärkung zugemischt werden.
In Weizen, Roggen und Triticale empfiehlt sich Traxos mit 1,2 l/ha.
Bei Bodenfrostgefahr sollte die Behandlung geschoben werden, da es sonst zu Schäden an der Kulturpflanze kommen kann.

Sperrzeit für Festmist von Huf- und Klauentieren beginnt am 1.12!

Zwischenfrüchte:
Begrünungen im FAKT-Programm dürfen ab Ende November (21.11) gemulcht und/oder umgebrochen werden.
ÖVF-Zwischenfrüchte dürfen erst ab 16.01.2021 umgebrochen werden, mulchen, walzen oder Beweidung mit Schafen und Ziegen ist aber schon möglich.
Schauen Sie sich die Verhältnisse auf Ihrem Acker genau an, oft ist es sinnvoller auf bessere Bedingungen zum Umbruch oder Mulchen zu warten. Die Schäden an der Bodenstruktur bei zu nassen Bodenverhältnissen überwiegen die positiven Effekte der Zwischenfrucht oft bei Weitem.

Sonstiges:
Wenn alle Maßnahmen auf dem Feld abgeschlossen sind, reinigen Sie ihre Spritze fachgerecht mit Reinigungsmittel, z.B. auf dem Feld oder Güllegrube. Prüfen Sie auf Verschleiß und Schäden und beheben Sie diese vor der nächsten Saison. Anschließend alle flüssigkeitsführenden Teile durch Frostschutzmittel schützen. Falls möglich können Sie auch die gesamte Spritze frostfrei lagern. Zumindest elektronische Steuerungen und Manometer sollten frostfrei gelagert werden.
Folgende Gerätetypen müssen nach Pflanzenschutzgeräteverordnung noch in diesem Jahr geprüft werden, wenn mit diesen auch tatsächlich Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden:
• Stationäre und mobile Beizgeräte mit einer Chargengröße größer oder gleich 5 kg oder mit kontinuierlicher Beizung
• Granulatstreugeräte (z.B. für die Ausbringung von Schneckenkorn, gilt auch für evtl. hierfür verwendete Düngerstreuer)
• Schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte (z.B. Rotowiper)
• Bodenentseuchungsgeräte
Zu den Anforderungen und Prüfterminen kontaktieren Sie bitte ihre Prüfwerkstätte.

FAKT-Vorantrag:
Derzeit läuft der Bearbeitungszeitraum für den FAKT-Vorantrag. Melden Sie sich bei FIONA an und stellen den Vorantrag bis spätestens 15. Dezember 2020 im Menüpunkt „Vorantrag“.
Ohne Vorantrag können in 2021 keine neuen oder erweiterten FAKT-Maßnahmen gewährt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/wichtige-hinweise-des-mlr-zu-fakt-2020-und-2021/

Gez. Lohrer

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