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Warndienst-Meldung Nr. 17 von A. Lohrer


Wintergetreide:

Die aktuelle milde Witterung bot auch Blattläusen und Zikaden gute Bedingungen und ermöglichte eine weitere Ausbreitung. Auch wenn wieder kühlere Temperaturen angekündigt werden sollten Sie ihre Bestände kontrollieren, die Aktivität von Zikaden wird unter ca. 10°C geringer. Besonders gefährdet sind Frühsaaten vor dem 25. September, warme, windstille Lagen oder Bestände in der Nähe von Ausfallgetreide, Grasbeständen oder stehendem Mais.

Zur Befallsermittlung sind an 5 zufällig gewählten Stellen im Bestand je 10 Pflanzen auf Befall mit Blattläusen zu kontrollieren. Bei warmer, sonniger Witterung sind die Läuse aktiver und besser zu finden, entweder auf der Blattunterseite oder in den jüngsten, eingerollten Blättern. Bei Normalsaaten ist ab 20% besiedelten Pflanzen von einem wirtschaftlichen Schaden auszugehen. Bei gefährdeten Beständen durch frühe Saat oder entsprechende Lage ist ab 10% befallener Pflanzen der Richtwert für eine Behandlung erreicht.

Für Zikaden ist kein Bekämpfungsrichtwert bekannt, zudem sind hierfür keine Mittel zugelassen. Mittel gegen Blattläuse (z.B. Karate Zeon) besitzen oft Nebenwirkungen gegen Zikaden, allerdings nur mit mäßigem Wirkungsgrad.

Insektizide sollten nur eingesetzt werden, wenn die Bekämpfungsrichtwerte von 10 oder 20% besiedelter Pflanzen überschritten werden, da auch Nützlinge geschädigt werden können. Für ausreichende Wirkstoffaufnahme sind mindestens 2, besser 3 Blätter der Kultur nötig. Die größte Gefährdung besteht in Wintergerste, aber auch in Weizen, Triticale, etc. kann bei entsprechenden Bedingungen eine Behandlung notwendig werden.

Achten Sie bei den Mitteln auf die Indikation „Blattläuse als Virusvektoren im Herbst“. Mögliche Mittel sind z.B. Hunter, Karate Zeon, Lambda WG, Mavrik Vita, Bulldock, Decis forte, Shock DOWN, Sumicidin Alpha EC.

 

Sperrzeit für N-haltige Düngemittel auf Grünland und mehrjährigem Feldfutter beginnt am 01.11.2020!

Im Kreis Tübingen gibt es KEINE Allgemeinverfügung zur Verschiebung der Sperrzeit, in begründeten Einzelfällen kann die Sperrzeit für einzelne Betriebe verschoben werden, dies muss bis spätestens 28.10 bei uns beantragt werden.

Die Sperrzeit für Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost beginnt nun schon ab 1.12 und dauert bis 15.01!

 

Sachkundelehrgänge zum Erwerb der Sachkunde im Pflanzenschutz

Wer noch nicht im Besitz eines Sachkundenachweis Pflanzenschutz ist und Pflanzenschutzmittel anwenden möchte, kann die Sachkunde durch eine Prüfung bei uns erlangen. Die bestandene Prüfung berechtigt für Anwendung, Beratung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.

Die Prüfungsgebühr beträgt 55,-- €.

 

Für den Schwerpunkt Ackerbau bieten wir in Kooperation mit dem Landwirtschaftsamt in Balingen einen Prüfungstermin am 27.11.2020 an.

Ein Vorbereitungslehrgang beginnt am 13.11.2020 in Balingen

Anmeldung ist erforderlich bis spätestens 05.11.2020

online unter www.kreis-tuebingen.de/landwirtschaft.html

èZu den aktuellen Veranstaltungen.

 Oder direkt unter: https://koala.kdrs.de/b/t/35d3d389-401f-4681-9abb-c91a18c00d69?0

Mit der Anmeldebestätigung geht das detaillierte Programm zu.

 

Für den Schwerpunkt Obst- und Weinbau bieten wir ab 1.12 einen Vorbereitungslehrgang in Tübingen an, Prüfungstermin ist der 18.12.

Anmeldung demnächst ebenfalls online möglich.

 

Gez. Lohrer





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