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Warndienst-Meldung Nr. 14 vom 24.08.2020

Derzeit finden wir meist gute Bedingungen für die Aussaat von Winterraps. Diese wurden von einigen Betrieben auch schon für die Aussaat genutzt, bzw. sollten je nach Standort bis Ende August/ Anfang September für eine Aussaat genutzt werden.
Wenn Herbizide mit starker Bodenwirkung überwiegend im Vorauflauf eingesetzt werden, sollte der Boden zur Anwendung idealerweise feucht sein oder zeitnah Niederschlag fallen. Oft sind die Wirkungsgrade gegen Hirtentäschel, Hellerkraut und Storchschnabel im Vorauflauf besser.
Aufgrund der umfangreichen Auflagen kann keine generelle Empfehlung zum Einsatz von Mitteln mit dem Wirkstoff Clomazone ausgesprochen werden, bei Bedarf stehen wir für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Auch der verbreitete Wirkstoff Metazachlor steht wegen erster Funde von Abbauprodukten im Grundwasser in der Kritik. Deshalb wird eine Aufwandmenge von max. 500 g/ha Metazachlor empfohlen, dies entspricht z.B. 2,5 l/ha Butisan Gold oder Butisan Kombi, oder 1,3 l/ha Fuego Top. Als Ersatz oder Ergänzung stehen z.B. Tanaris oder Gajus zur Verfügung. Eine Behandlung sollte am frühen Morgen oder am späteren Abend erfolgen, wenn die Luftfeuchtigkeit höher ist und somit die Wirkstoffe am Boden ankommen und dort aufgenommen werden.
Zur Nachbehandlung gegen z.B. Kamille oder Klatschmohn eignet sich Runway.
Seit letztem Jahr ist mit Belkar auch eine Möglichkeit im Nachauflauf mit überwiegender Blattwirkung verfügbar, die Wirkung gegen Unkräuter ist bei der Splittinganwendung besser. Bei der ersten Anwendung (0,25l/ha Belkar + 0,25 l/ha Synero) muss der Raps aus Verträglichkeitsgründen 2 Laubblätter gebildet haben, eine weitere Anwendung von 0,25 l/ha Belkar erfolgt frühestens 14 Tage später. Zu beachten ist, dass bei Anwendung von Belkar im Herbst kein Carax eingesetzt werden darf. Mischungen mit den Wachstumsreglern Tilmor (0,75 – 1 l/ha), Toprex (0,35 – 0,5 l/ha), oder Folicur (0,5 – 0,75 l/ha) sind bei der 2. Anwendung möglich. Bei Gräserherbiziden sind bisher für beide Termine Gallant Super, Panarex und Focus Ultra+ Dash freigegeben.
Bereits in 2019 mit TMTD gebeiztes und beim Handel oder Hersteller gelagertes Saatgut darf in diesem Herbst aufgrund einer Notfallzulassung nochmals ausgesät werden.
Walzen nach der Saat reduziert den Schneckenbesatz. Legen Sie Schneckenfolien, Säcke oder Bretter aus um den Befall täglich zu kontrollieren und ggf. Schneckenkorn zu streuen. Beachten Sie die unterschiedlichen Aufwandmengen der Mittel. Achtung!: Bei den meisten Mittlen gilt die Anwendungsbestimmung NT116. Diese Mittel dürfen an Wegrändern oder an Landschaftselementen nicht mit den gängigen Schleuderstreuern ausgebracht werden. Die randscharfe Ausbringung kann entweder mit einer Grenzstreueinrichtung, einem mechanischen Saatkasten oder gewissenhafter Ausbringung von Hand erreicht werden.
Stellen Sie ebenfalls Gelbschalen auf und kontrollieren Sie auf Schäden durch Erdflöhe.
Winterraps hat im Herbst einen Düngebedarf von maximal 40 kg N/ha, beim Einsatz von Gülle oder Gärrest sind die Beschränkungen auf 30 kg/ha Ammonium - N und 60 kg/ha Gesamt – N zu beachten. Diese Düngung muss allerdings bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr voll angerechnet werden!

Sonstiges:

Versuchsfeldführung in Tailfingen am 9.09 um 10.00 Uhr zu den Schwerpunkten Mais, Soja und Zwischenfrüchte. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist eine Anmeldung zwingend notwendig. Die Anmeldungen werden zentral in Böblingen erfasst Tel.: 07031/663-2330 oder
E-Mail: landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de

Die Grundbodenproben von Schlägen > 1ha dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.

gez. Lohrer

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