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Warndienst-Meldung Nr. 13 vom 30.06.2020

Maiszünsler
Bisher fliegen die Zünsler nur relativ verhalten, dennoch ist auch bei den wenigen gefangenen Faltern mit einer baldigen Eiablage zu rechnen, oder diese ist auch schon erfolgt. Zur Bekämpfung empfiehlt sich die Ausbringung von Trichogramma-Schlupfwespen im Laufe dieser Woche.

Getreidebestände
Bei massivem Auftreten von Problemunkräutern, wie z.B. Disteln, Winden oder Quecken und Ackerfuchsschwanz in Getreidebeständen sollten Sie sich diese Flächen für entsprechende Maßnahmen nach der Ernte vormerken. Bei Wurzelunkräutern können mit mehreren mechanischen Bearbeitungsgängen unter trockenen Bedingungen gute Erfolge erzielt werden. Soll eine chemische Maßnahme mit Glyphosat-haltigen Mitteln erfolgen sollte möglichst viel Blattmasse bei der Ernte erhalten bleiben um gute Voraussetzungen für eine Behandlung auf der Stoppel zu schaffen. Eine generelle Anwendung von Glyphosatpräparaten vor der Ernte ist nicht zulässig. Diese Mittel dürfen nur auf Teilflächen, ausgenommen Saat- oder Braugetreide, angewendet werden, wenn aufgrund von Zwiewuchs oder extremem Unkrautbesatz eine Beerntung nicht möglich ist. Höherer Belüftungs- oder Trocknungsaufwand wegen nicht vollständig abgereifter Ähren ist kein Grund für eine Sikkation. Diese Maßnahmen haben mit zum schlechten Ruf von Glyphosat in der Bevölkerung beigetragen und werde sehr kritisch gesehen. Führen Sie solche Behandlungen nur in Notfällen und nach Rücksprache mit uns durch.

Sonstiges:
Reinigen Sie Ihre Lager gründlich bevor die neue Ernte eingelagert wird, konsequente Hygiene im Lager wirkt gegen Vorratsschädlinge.

Die Dokumentation der durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen muss zeitnah beim Bewirtschafter vorliegen, dies gilt auch bei Anwendung durch Lohnunternehmer. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Maßnahmen abgeschlossen und sollten somit bei Ihnen dokumentiert sein.
Alle 3 Jahre ist eine Überprüfung der Pflanzenschutzspritzen in einer Kontrollwerkstatt notwendig, auf den Prüfplaketten ist das Kalenderhalbjahr der nächsten Prüfung aufgedruckt.

Die Grundbodenproben von Schlägen > 1ha dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, nach der Ernte ist eine gute Möglichkeit wieder die notwendigen Proben zu ziehen.

Gez. Lohrer

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