Der Mais zeigt sich zeigt sich je nach Standort und Aussaatbedingungen
in diesem Jahr recht uneinheitlich, auf manchen Schlägen sind bisher auch noch nicht alle Pflanzen aufgelaufen. Der
Behandlungszeitpunkt sollte sich bei blattaktiven Präparaten allerdings an der Masse der bisher aufgelaufenen Unkräuter und dem
Entwicklungsstadium des Großteils der Maispflanzen orientieren.
Ideal für eine Anwendung sind warm-wüchsige Bedingungen, wie z.B. in dieser Woche angekündigt, die nächsten Tage
sollten die Bestände je nach Frostereignis auch wieder ausreichend vital sein. Normalerweise hat sich 2 Tage nach Niederschlägen
wieder eine ausreichende Wachsschicht auf den Maispflanzen gebildet, dies ist an einer glänzend grünen Farbe erkennbar. Auch hohe
Temperaturschwankungen > 15°C, Trockenstress, extrem niedrige Nachttemperaturen oder extrem hohe Temperaturen > 25°C
können die Verträglichkeit im Mais beeinträchtigen.
Gegen breite Mischverunkrautung inkl. Ackerfuchsschwanz bieten sich z.B MaisTer power, Elumis + Peak, Arigo, etc. an.
Bei weit entwickelten Unkräutern (v.a. Gänsefuß, Knötericharten) bietet sich eine Zumischung von 0,2 – 0,3 l/ha
Buctril oder anderen Mitteln mit Wirkstoff Bromoxynil an.
Wenn Probleme mit spät auflaufenden Hirsen bestehen sollte Spectrum (0,8 l/ha) oder Dual Gold (1,25 l/ha) zugemischt werden.
Gegen Problemunkräuter wie Winde und Distel sollte eine separate Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt eingeplant werden, da
für ausreichende Wirkstoffaufnahme eine Mindestgröße von ca. 15 cm bei Disteln und eine Trieblänge von ca. 20 –
25 cm bei Winden benötigt wird. Geeignete Präparate gegen Disteln (z.B. Effigo), Winden (z.B. Arrat + Dash, MaisBanvel WG) oder
andere Problemunkräuter finden sie auf S. 54 im gelben Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2020“
Achtung: In Wasserschutzgebieten ist der Einsatz von Terbuthylazin-haltigen Mitteln verboten, auf anderen Flächen
wird zum Schutz des Grundwassers vom Einsatz abgeraten.
Der Wirkstoff Prosulfuron (z.B. Peak) darf innerhalb von 3 Jahren nur einmal mit maximal 20 g/ha ausgebracht werden ->
Schläge die bereits 2018 oder 2019 mit Prosulfuron-haltigen Mitteln behandelt wurden, dürfen dieses Jahr nicht mit diesem
Wirkstoff behandelt werden.
Der Wirkstoff Nicosulfuron (z.B. in Arigo, Diniro, Kelvin, Motivell, etc.) darf nach einer Behandlung im Folgejahr nicht noch einmal auf
dem gleichen Schlag angewendet werden. Ebenfalls darf die maximale Wirkstoffmenge von 45 g/ha pro ha auch bei Anwendung verschiedener
Produkte nicht überschritten werden.
Nufarm hat in der Zusammensetzung von B 235 (Bromoxynil, 235 g/l; EC-Formulierung) Abweichungen von der derzeit gültigen Zulassung
festgestellt. Dies betrifft auch die Produkte Lotus BMX, PHYTAVIS Scooter, Profi Bromo 235, UP BMX, Bromoxynil 235 und Bo 235. Da diese
Produkte somit nicht angewendet werden dürfen sind alle Landwirte aufgefordert original verschlossene Kanister des Produkts bei dem
Händler zurückzugeben, bei dem sie die Ware gekauft haben. Für bereits angebrochene Kanister ist Kontakt mit den
zuständigen Regionalleitern des Herstellers aufzunehmen.
Sonstiges:
Dokumentieren Sie Ihre Pflanzenschutzmaßnahmen (und auch die Düngung) rechtzeitig! Auch wenn diese von Dritten für Sie
durchgeführt werden muss beim Bewirtschafter die Dokumentation vorliegen.
Gez. Lohrer