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Warndienst-Meldung Nr. 09

Wintergerste:

Die Wintergerste befindet sich im Ährenschieben. Nach den Niederschlägen der letzten Tage, kann die nächsten Tage die Fungizidbehandlung durchgeführt werden. Hinweise zum Mitteleinsatz finden sie im letzten Warndienst.

Beachten Sie die Aufbrauchfrist bis 20.05 bei Amistar Opti, Zakeo Opti!



Winterweizen:



Die Bestände sind im Längenwachstum, vereinzelt schiebt auch das Fahnenblatt. Je nach Standort haben die Bestände Schwierigkeiten mit der Witterung. Da die meisten Sorten eine gute Standfestigkeit besitzen kann aus unserer Sicht auf Wachstumsreglermaßnahmen verzichtet werden. Aufgrund der Trockenheit sind auch Krankheiten derzeit noch kaum bekämpfungswürdig.



Gegen Disteln kann bis zum vollständigen Erscheinen des Fahnenblatts z.B. mit MCPA-Produkten oder Pointer SX vorgegangen werden. Zur Behandlung sollten die Disteln ca. 15-20 cm groß sein und wüchsige Witterung ohne Nachtfröste herrschen. Gegen Klette können z.B. Tomigan, Saracen oder Biathlon 4D bis EC 39 (Blatthäutchen des Fahnenblatt sichtbar, Fahnenblatt voll entwickelt) eingesetzt werden. Sogar bis Stadium 45 sind z.B. Pixxaro EC, Starane XL oder Zypar möglich.



Soja



Wenn noch keine Behandlung erfolgt ist kann vor dem Auflaufen, idealerweise auf feuchten Boden oder vor einem Regen mit Bodenherbiziden behandelt werden. In der Vergangenheit bewährt haben sich Artist (1,5 – 2 kg/ha), die Kombination aus Spectrum (0,8l/ha), Sencor Liquid (0,2-0,3 l/ha) und Centium 36CS (0,2 l/ha), oder auch Artist 1kg/ha + Sencor Liquid 0,3 l/ha. Beachten Sie, dass nicht alle Sorten gegenüber dem Wirkstoff Metribuzin (Artist, Sencor Liquid) verträglich sind.



Mais:



Bei späteren Saaten können aktuell bei geeigneten Bedingungen die bereits vorgestellten Bodenherbizide eingesetzt werden. Wenn der Mais schon aufgelaufen ist, sollte zwischen 2 – und 4- Blattstadium ein Herbizid eingesetzt werden, da später die Verträglichkeit nachlässt. Hier können die Mittel je nach Verunkrautung gewählt werden.



Mechanisch kann vor dem Auflaufen auch gestriegelt werden, allerdings dürfen die Keimlinge hierbei nicht beschädigt werden.



Sonstiges:



Der Abgabetermin für den Gemeinsamen Antrag am 15. Mai 2020 bleibt bestehen! Bei Problemen und Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen telefonisch zur Verfügung.



Die geänderte Düngeverordnung ist seit 1. Mai in Kraft und die allgemeinen Neuerungen sind ab sofort gültig! Somit müssen Sie innerhalb von 2 Tagen nach der Düngung aufzeichnen:

  • Eindeutige Bezeichnung von Schlag oder Bewirtschaftungseinheit inkl. Flächengröße

  • Art und Menge des Düngemittels

  • Aufgebrachte Menge Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen und organisch-mineralischen Düngern zusätzlich den verfügbaren Stickstoff

Bei Weidehaltung sind Anzahl Weidetage und Art und Zahl der Weidetiere nach Abschluss der Weidehaltung zu dokumentieren.

Ausnahmen von den Aufzeichnungspflichten für einzelne Betriebe gelten wie bisher. Zu den weiteren Änderungen werden wir noch in geeigneter Weise informieren und verweisen vorerst auf die Veröffentlichungen in der Fachpresse.



Achten Sie bei Pflanzenschutzmaßnahmen auf ausreichend Luftfeuchte (>60%) um gute Wirkungsgrade zu erzielen.



Gez. Lohrer



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