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Warndienst-Meldung Nr. 05 vom 02.04.2020


Warndienst-Meldung Nr. 05 vom 02.04.2020

Leguminosen (Futtererbsen):

Bei Flächen, die als ÖVF-Leguminosen angemeldet sind, dürfen keine Herbizide eingesetzt werden, hier bleiben nur Hacke und Striegel. Beim Blindstriegeln ist darauf zu achten, dass die empfindlichen Keimlinge nicht beschädigt werden.

Bei den Herbiziden stehen gegen Unkräuter nur Mittel im Vorauflauf bis ca. 1 Woche nach der Saat zur Verfügung, der Einsatz erfolgt idealerweise auf gut abgesetzten, feinkrümeligen und feuchten Boden. In der Vergangenheit bewährt haben sich z.B. Bandur (4 l/ha), Boxer + Stomp Aqua (3 +2 l/ha), Spectrum Plus (4 l/ha) oder auch Novitron DamTec (2,4 kg/ha). Bei der Anwendung von Stomp Aqua sollten die Erbsen mindestens 5 cm tief gesät sein. Bei Anwendung von Clomazone-haltigen Mitteln (Novitron, Centium, etc.) sollten die Temperaturauflagen zurzeit keine Probleme bereiten, allerdings müssen Sie im Umkreis von 100m die umliegenden Bestände 1 Monat auf Aufhellungen prüfen. Behandlungen gegen Gräser können im Nachauflauf erfolgen.

Winterraps:

Die Rapsbestände sind überwiegend gut entwickelt und befinden sich in der Knospenbildung. Allerdings zeigen sich derzeit in vielen Beständen Frostrisse am Stängel. Diese verkorken sich in der Regel bei trockenem Wetter ohne Schwierigkeiten. Durch die kühlen Temperaturen sind die Schädlinge kaum aktiv, in der kommenden Woche muss aber wieder mit Zuflug gerechnet werden. Für die Befallsermittlung mit Rapsglanzkäfern an 5 Stellen im Bestand an je 5 Pflanzen die Käfer am Haupttrieb zählen oder in eine Schale abklopfen. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 8 – 10 Käfern je Pflanze, bei schwach entwickelten, dünnen Beständen halbieren sich die Werte. Zur Bekämpfung eignen sich z.B. Mavrik Vita, Mospilan SG oder Biscaya. Biscaya kann allerdings nur noch diese Saison eingesetzt werden, es sollten keine Restmengen übrigbleiben.

Wintergetreide:

Eventuell noch anstehende Herbizidbehandlungen sollten erst ab der nächsten Woche durchgeführt werden, wenn keine Nachtfröste mehr drohen. Beachten Sie für eine gute Wirksamkeit von Blattherbiziden, dass die Luftfeuchtigkeit über 60% liegen sollte. Gegebenenfalls die Behandlung auf den Abend oder die Morgenstunden legen.

Für den Einsatz von Wachstumsreglern ist es derzeit noch zu kalt. Grundsätzlich ist die Notwendigkeit des Wachstumsreglereinsatzes zu überdenken, nähere Informationen finden Sie auf S 38 im gelben Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2020“.

Sonstiges:

Nutzen Sie diese Woche noch für die Dokumentation der bisherigen Maßnahmen.

Bei den FAKT-Teilmaßnahmen F1 – F4 wurde die Beschränkung auf die Wasser- bzw. Erosionskulisse aufgehoben. Aufgrund mehrerer Anfragen erfolgt der Hinweis, dass die Stickstoff-Depot-Düngung mit Injektion (F2) bei Mais nur dann förderfähig ist, wenn Gülle oder Gärrest mit einer geeigneten Injektionstechnik ausgebracht werden, eine mineralische Unterfußdüngung ist zulässig.

Die nächste Meldung erfolgt bei Bedarf 

Gez. Lohrer


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