Winterraps:
Wenn viel Ackerfuchsschwanz vorhanden ist und im Herbst keine Behandlung mit Kerb flo, Cohort, etc. durchgeführt wurde kann diese
jetzt noch bis Februar erfolgen. Bei Frost sollten ca. 10 l AHL zugemischt werden um ein Einfrieren an den Düsen zu verhindern. Die
Wirkung der (Herbst-)Behandlungen wird erst mit Vegetationsbeginn sichtbar.
Prüfen Sie ihre Gelbschalen, insbesondere ob die Farbe noch nicht zu stark verblasst und die Abdeckgitter zum Schutz von Hummeln und
anderen nützlichen Insekten noch intakt sind. Wenn wir ab Anfang/Mitte Februar wieder eine wärmere Phase bekommen, werden sich
auch die Stängelschädlinge aus ihren Winterquartieren auf den Weg in den Raps machen. Dann sollten auch die Gelbschalen auf die
Rapsschläge kommen um den Zuflug zu überwachen.
Düngung:
Vor einer Düngung muss wie gewohnt eine Düngebedarfsermittlung durchgeführt werden. Informationen hierzu im Anhang.
Harnstoff ohne Urease-Inhibitoren muss eingearbeitet werden.
Kompost und Festmist von Huf-und Klauentieren darf seit 16.01 wieder ausgebracht werden wenn der Boden nicht schneebedeckt oder
wassergesättigt ist.
Gülle, Gärreste und z.B. Hühnerkot dürfen wieder ab 1.02 ausgebracht werden. Bei flüssigen Wirtschaftsdüngern
ist ab diesem Jahr in stehenden Beständen die bodennahe Ausbringung z.B. mittels Schleppschlauch, Schleppschuh oder
Schlitzgerät vorgeschrieben. Breitflächige Ausbringung ist nur bei nachfolgender Einarbeitung innerhalb max. 4 Stunden oder auf
Grünland und mehrjährigem Feldfutter (bis 2025) möglich.
Die Grundbodenproben von Schlägen > 1ha dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, ziehen Sie diese bei Bedarf.
Prüfen Sie Ihre Pflanzenschutzdokumentation auf Vollständigkeit, speziell wenn diese von Anderen für Sie
durchgeführt wird. Ebenfalls muss die Prüfplakette der Spritze noch gültig sein.
Flächen mit öVF - Zwischenfrüchten dürfen seit 16.01 bearbeitet werden, achten Sie aber auf gute
Befahrbarkeit und gute Bedingungen, es sollten keine Schmierschichten durch die Bearbeitung entstehen.
Flächen in der Erosionskulisse Wasser (siehe Fiona) nach CC Wa1 oder CCWa2 dürfen bis 15. Februar nicht
gepflügt werden.
Bei CC Wa1 entfällt diese Verpflichtung wenn quer zum Hang bearbeitet wird.
Bei CC Wa2 darf nur unmittelbar vor der Aussaat gepflügt werden, bei Reihenkulturen mit einem Reihenabstand ab 45 cm ist das
Pflügen verboten
Termine:
Am Samstag, 01.02.2020 findet der Pflanzenschutztag 2020 von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr diesmal im Landratsamt Tübingen statt.
Eine Anmeldung bis Freitag, 24.01.2020 ist erforderlich. Die Anmeldung erfolgt online über www.kreis-tuebingen.de/landwirtschaft und dort über den Link "Zu den aktuellen Veranstaltungen" Auf
dieser Seite können Sie sich dann zu unseren aktuellen Veranstaltungen anmelden, wenn notwendig.
Hinweise zur Frühjahrsbestellung (2 h Sachkundefortbildung), Beginn jeweils um 19.00 Uhr
Montag, 03.02.20 Entringen, Feuerwehrhaus
Donnerstag, 06.02.20 Kusterdingen, Im Höfle
Dienstag, 18.02.20 Ergenzingen, Feuerwehrhaus
Gez. Lohrer