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Warndienst-Melung Nr. 01 vom 22.01.2020

Winterraps:
Wenn viel Ackerfuchsschwanz vorhanden ist und im Herbst keine Behandlung mit Kerb flo, Cohort, etc. durchgeführt wurde kann diese jetzt noch bis Februar erfolgen. Bei Frost sollten ca. 10 l AHL zugemischt werden um ein Einfrieren an den Düsen zu verhindern. Die Wirkung der (Herbst-)Behandlungen wird erst mit Vegetationsbeginn sichtbar.
Prüfen Sie ihre Gelbschalen, insbesondere ob die Farbe noch nicht zu stark verblasst und die Abdeckgitter zum Schutz von Hummeln und anderen nützlichen Insekten noch intakt sind. Wenn wir ab Anfang/Mitte Februar wieder eine wärmere Phase bekommen, werden sich auch die Stängelschädlinge aus ihren Winterquartieren auf den Weg in den Raps machen. Dann sollten auch die Gelbschalen auf die Rapsschläge kommen um den Zuflug zu überwachen.

Düngung:
Vor einer Düngung muss wie gewohnt eine Düngebedarfsermittlung durchgeführt werden. Informationen hierzu im Anhang.
Harnstoff ohne Urease-Inhibitoren muss eingearbeitet werden.
Kompost und Festmist von Huf-und Klauentieren darf seit 16.01 wieder ausgebracht werden wenn der Boden nicht schneebedeckt oder wassergesättigt ist.
Gülle, Gärreste und z.B. Hühnerkot dürfen wieder ab 1.02 ausgebracht werden. Bei flüssigen Wirtschaftsdüngern ist ab diesem Jahr in stehenden Beständen die bodennahe Ausbringung z.B. mittels Schleppschlauch, Schleppschuh oder Schlitzgerät vorgeschrieben. Breitflächige Ausbringung ist nur bei nachfolgender Einarbeitung innerhalb max. 4 Stunden oder auf Grünland und mehrjährigem Feldfutter (bis 2025) möglich.

Die Grundbodenproben von Schlägen > 1ha dürfen nicht älter als 6 Jahre sein, ziehen Sie diese bei Bedarf.

Prüfen Sie Ihre Pflanzenschutzdokumentation auf Vollständigkeit, speziell wenn diese von Anderen für Sie durchgeführt wird. Ebenfalls muss die Prüfplakette der Spritze noch gültig sein.

Flächen mit öVF - Zwischenfrüchten dürfen seit 16.01 bearbeitet werden, achten Sie aber auf gute Befahrbarkeit und gute Bedingungen, es sollten keine Schmierschichten durch die Bearbeitung entstehen.
Flächen in der Erosionskulisse Wasser (siehe Fiona) nach CC Wa1 oder CCWa2 dürfen bis 15. Februar nicht gepflügt werden.
Bei CC Wa1 entfällt diese Verpflichtung wenn quer zum Hang bearbeitet wird.
Bei CC Wa2 darf nur unmittelbar vor der Aussaat gepflügt werden, bei Reihenkulturen mit einem Reihenabstand ab 45 cm ist das Pflügen verboten

Termine:
Am Samstag, 01.02.2020 findet der Pflanzenschutztag 2020 von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr diesmal im Landratsamt Tübingen statt.
Eine Anmeldung bis Freitag, 24.01.2020 ist erforderlich. Die Anmeldung erfolgt online über www.kreis-tuebingen.de/landwirtschaft und dort über den Link "Zu den aktuellen Veranstaltungen" Auf dieser Seite können Sie sich dann zu unseren aktuellen Veranstaltungen anmelden, wenn notwendig.

Hinweise zur Frühjahrsbestellung (2 h Sachkundefortbildung), Beginn jeweils um 19.00 Uhr
Montag, 03.02.20 Entringen, Feuerwehrhaus
Donnerstag, 06.02.20 Kusterdingen, Im Höfle
Dienstag, 18.02.20 Ergenzingen, Feuerwehrhaus

Gez. Lohrer

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