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Warndienst-Meldung Nr. 12 vom 25.10.2019

Wintergerste:
Der Befall mit Blattläusen ist sehr unterschiedlich, nach unseren Beobachtungen aber auch unterhalb der Schadschwellen. Ab 20% von Blattläusen besiedelter Pflanzen ist eine Bekämpfung sinnvoll. Bei Frühsaaten und in gefährdeten Lagen (z.B viel Ausfallgetreide mit Virusbefall in direkter Umgebung) kann schon ab 10% besiedelter Pflanzen eine Bekämpfung notwendig werden. Hier sollten Sie ihre Bestände kontrollieren und für jeden Schlag separat entscheiden. Gegen die Zikaden als Überträger des Weizenverzwergungsvirus ist von den Pyrethroiden leider nur eine geringe Nebenwirkung zu erwarten. Wenn die Schadschwelle bei Blattläusen nicht erreicht wird ist deshalb von einer Behandlung abzusehen.
Wenn bei frühen Saaten bisher noch keine Behandlung durchgeführt wurde kann jetzt z.B. mit 0,5 l/ha Herold + 0,9 l/ha Axial 50 oder 3 l/ha Malibu + 0,9 l/ha Axial 50 eine Behandlung mit stärkerer Blattwirkung eingesetzt werden.

Winterweizen:
Aktuell herrschen sehr gute Bedingungen für Bodenherbizide. Ideal sind Behandlungstermine vom Vorauflauf bis ins Auflaufen, wenn die Reihen gerade sichtbar sind. Hier können wie schon im letzten Warndienst beschrieben verschiedene Mittel wie z.B. Herold, Malibu, Boxer etc. eingesetzt werden. Bei Bacara forte oder anderen Mitteln mit Wirkstoff Flurtamone ist zu beachten dass diese nur noch in diesem Herbst eingesetzt werden können.
Bei Chlortoluron ist die Sortenverträglichkeit zu beachten. Bei größeren Ackerfuchsschwanzpflanzen kann auch Traxos mit 1,2 l/ha zugemischt werden, allerdings nur wenn Axial 50 noch sicher wirkt.

Winterraps:
Für die Behandlung mit Kerb oder anderen Präparaten mit Wirkstoff Propyzamid ist es momentan noch zu warm. Ab der kommenden Woche sollen die Temperaturen zurückgehen. Wenn sich die Prognosen festigen und es dauerhaft kühler bleibt kann eine Behandlung im November vorgesehen werden.

Düngung:
Auf Grünland und mehrjährigem Ackerfutter beginnt die Sperrzeit für die Ausbringung am 1. November. Allerdings sollten auch hierbei nicht mehr als 30 kg/ha Ammonium-N oder 60 kg/ha Gesamt-N ausgebracht werden. Zudem darf der für die Ausbringflächen ermittelte Düngebedarf von Stickstoff und Phosphat mit dieser Gabe nicht überschritten werden
Festmist von Huf- und Klauentieren (z.B. Rind, Pferd, Schaf) und Kompost darf noch bis 14. Dezember ausgebacht werden.
Eine Zufuhr bis zu 5 kg/ha N über Nährstoffbeizen und Blattdünger nach guter fachlicher Praxis wird auch innerhalb der Sperrzeiten toleriert.


Stellen Sie eine zeitnahe Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen sicher. Diese muss auch bei Durchführung von einem Lohnunternehmer beim Bewirtschafter vorliegen.

Gez. Lohrer




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