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Warndienst-Meldung Nr. 10 vom 10.09.2019

Landratsamt Tübingen - Abt.40 - Landwirtschaft

Warndienst-Meldung Nr. 10 vom 10.09.2019

Winterraps:
Ausfallgetreide, insbesondere Gerste kann eine große Konkurrenz für den jungen Raps sein. Ein guter Bekämpfungszeitpunkt ist das 3-4-Blattstadium des Ausfallgetreides. Bei bestockten Ungräsern sollte die Aufwandmenge nicht reduziert werden. Bei schwer bekämpfbarem Ackerfuchsschwanz sollten statt den Fop-Wirkstoffen (z.B. in Agil S, Fusilade, Panarex) eher die Dim’s zum Einsatz kommen, also entweder Focus Ultra + Dash oder Select 240 EC + Öl (bessere Wirkung gegen jährige Rispe). Hier muss evtl. trotzdem mit Kerb flo oder anderen Propyzamid- haltigen Produkten im Spätherbst nachbehandelt werden. Alternativ lässt sich auch Crawler einsetzen, dieser Wirkstoff ist weniger auf Bodenfeuchte angewiesen als Kerb und kann laut Hersteller ab dem 4-Blatt-Stadium eingesetzt werden.
Wer Belkar gegen Unkräuter einsetzt und dies mit der Gräserbehandlung kombinieren will ist auf die Produkte Gallant Super, Panarex oder Focus Ultra beschränkt. Weitere Produkte wurden noch nicht ausreichend getestet und deshalb bisher nicht freigegeben. Der Einsatz von Belkar sollte frühestens ab dem 2. Laubblatt erfolgen, orientieren Sie sich hier an den jüngeren Pflanzen im Bestand.
Zur Nachbehandlung gegen Kamille und Kornblume bieten sich Effigo oder Runway (zusätzlich auch gegen Klatschmohn) an, gegen Taubnessel und Stiefmütterchen bietet Fox eine gute Wirkung. Fox sollte nicht in Kombination mit Gräserherbiziden oder Fungiziden ausgebracht werden und nur auf abgetrockneten Beständen. Die Splittinganwendung (1. Gabe: 0,3l/ha ab 4-Blattstadium, 2. Gabe (BBCH 16): 0,7 l/ha) ist für den Raps verträglicher und in der Wirkung besser als die Einmalbehandlung mit 0,7 - 1l/ha ab 6-Blatt-Stadium.

Auf Schnecken und Erdflöhe achten!
Schneckenfolien, Säcke oder Bretter auslegen um den Befall zu kontrollieren und nach Überschreiten der Schadschwelle (1-2 Schnecken je Falle in 2 Tagen) Schneckenkorn streuen. Oft sind Randbehandlungen ausreichend. Achten Sie auf die Auflage NT 116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden

Um unnötige Behandlungen mit Insektiziden gegen den Rapserdfloh zu vermeiden unbedingt Gelbschalen aufstellen!
Hier gibt es 2 mögliche Behandlungen mit zugelassenen Pyrethroiden:

1. Wenn bis zum 2-Blattstadium 10% der Blattfläche durch Fraß zerstört ist gegen die Käfer spritzen. Dies ist aber meist nicht der Fall. Die folgende Darstellung kann bei der Abschätzung des Befalls helfen

2. Kurz vor der Eiablage (in der Regel Ende September/ Anfang Oktober) behandeln, wenn mehr als 50 Erdflöhe je Gelbschale in 3 Wochen bis zum 6-Blattstadium gefangen wurden.

Grünland:
Aktuell sieht man leider auf vielen Flächen die Herbstzeitlose blühen, vor allem auf extensiven Flächen unter Bäumen und am Waldrand. Da auch die Blüten giftig sind sollte der Aufwuchs von Flächen mit starkem Besatz nicht verfüttert werden. Vor allem im kurzen Aufwuchs sind die Blüten sehr gut zu erkennen, notieren Sie sich diese Stellen um im Frühjahr dort einen gezielten Schröpfschnitt durchzuführen.
Wenn man jetzt die Blüten abmäht, oder evtl. auch nur mit einer Wiesenegge abschlägt wird die Pflanze zwar nicht geschwächt aber im Folgejahr werden weniger Samen gebildet und die Ausbreitung kann damit eingedämmt werden.

Sachkundelehrgang Pflanzenschutz:
Die Abteilung Landwirtschaft im Landkreis Tübingen bietet gemeinsam mit dem Landwirtschaftsamt Balingen einen Sachkundelehrgang Pflanzenschutz an. Der Lehrgang mit Schwerpunkt Ackerbau berechtigt nach Ausstellung des Sachkundenachweis für Anwendung, Beratung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln. Die Prüfung findet am 29.11.2019 statt, die Prüfungsgebühr beträgt 55 €.
Der Vorbereitungslehrgang beginnt am Freitag, 8.11.2019 um 13.00 Uhr und findet abwechselnd in Balingen und Tübingen statt.
Eine Anmeldung ist bis 12.10 erforderlich, entweder telefonisch unter 07071/ 2017 -4004 oder online unter https://www.kreis-tuebingen.de/307267.html Zu den aktuellen Veranstaltungen

Düngung:

Zur Düngung auf Ackerland im Herbst muss zwingend ein Düngebedarf bestehen. Dies ist z.B. bei Wintergerste nur nach Getreidevorfrucht und Aussaat bis 1. Oktober gegeben. Idealerweise erfolgt die Düngung vor bzw. zur Saat, jedoch spätestens bis zum 1.10! Der Düngebedarf von Wintergerste liegt bei max. 30 kg anrechenbarem Stickstoff, zu beachten sind allerdings auch die Grenzen von 30 kg/ha Ammonium-N und 60 kg/ha Gesamt-N!
Für weitere Informationen und zur Dokumentation des Düngebedarfs dient das Merkblatt:
Information zur neuen Düngeverordnung-N-Düngung auf Ackerland im Herbst zu finden unter www.duengung-bw.de → Informationen

Sonstiges:
Denken Sie an die Grundbodenuntersuchungen: Für alle Schläge größer 1ha muss ein Ergebnis vorliegen, das nicht älter als 6 Jahre ist!
Ebenfalls sollten Sie Ihre Pflanzenschutzmaßnahmen zeitnah dokumentieren.

Gez. Lohrer






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