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Warndienst-Meldung Nr. 08 vom 19.07.2019

Landratsamt Tübingen - Abt.40 - Landwirtschaft-

Warndienst-Meldung Nr. 08 vom 19.07.2019

Die Ernte hat mittlerweile im ganzen Kreis begonnen, teils wird auch schon der Raps gedroschen. Deshalb noch einige Überlegungen zum Umgang mit den Flächen nach der Ernte.

Auf einigen Flächen sind Wurzelunkräuter (-Gräser) zu sehen. Diese können nach der Ernte entweder chemisch oder mechanisch bekämpft werden.
Für eine chemische Bekämpfung sollte wieder ausreichend Blattmasse gebildet sein, als Faustregel gelten mind. 15 cm lange Triebe mit je mindestens 3 Blättern.
Bei Zaunwinde kann Starane XL (1,8 l/ha) eingesetzt werden, bei Ackerwinde, Disteln, Quecke etc. empfiehlt sich die Tankmischung mit einem Glyphosat-haltigen Produkt.
Gegen Winden, Ackerschachtelhalm und alle anderen Wurzelunkräuter empfiehlt sich Kyleo. Allerding müssen wegen der Bodenwirkung des Wirkstoffes 2,4-D die Wartezeiten für die Einsaat von Folgekulturen (z.B. Raps 28 Tage; Senf, Phacelia 14 Tage) beachtet werden.
Wenn „nur“ Disteln und Quecken bekämpft werden können alle zugelassenen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, eine Mittelauswahl ist im gelben Heft in der Tabelle auf Seite 12 zu finden.
ACHTUNG: Auf ökologischen Vorrangflächen (Zwischenfrucht) dürfen ab der Ernte keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden!!
Bei mechanischer Bekämpfung sollten die Bearbeitungsgänge schrittweise tiefer gehen. Schmale Zinken eignen sich gut um die Wurzeln an die Oberfläche zu ziehen und dort zu vertrocknen.
Auf vielen Flächen ist Ackerfuchsschwanz zu sehen. Hier ist die erste Frage warum er sich in diesem Ausmaß etablieren konnte – kam die Herbizidbehandlung im Frühjahr zu spät, waren die Pflanzen also schon zu weit entwickelt um eine gute Wirkung zu erzielen, wurde er bei der Flächenkontrolle vor der Behandlung übersehen und deshalb nicht bekämpft oder liegt eine Herbizidresistenz vor? Bei Verdacht auf Resistenzen können Samenproben zur Untersuchung eingeschickt werden – melden Sie sich bei Bedarf bei Herrn Lohrer.
Die aktuell wichtigere Frage: Wie geht man mit dem enormen Samenpotential auf den Flächen um? Bei der eher trocken-heißen Abreife der Fuchsschwanz-Samen in diesem Jahr ist deren Keimruhe eher kurz ausgeprägt wodurch sich gute Bekämpfungsmöglichkeiten ergeben. Die Hauptkeimzeit des Ackerfuchsschwanz ist von Mitte August bis Mitte Oktober, deshalb empfiehlt sich bei folgendem Wintergetreide eine etwas spätere Aussaat um dort den Fuchsschwanzdruck zu reduzieren (ab ca. 6-8 Wochen Standzeit kann auch gut eine Zwischenfrucht vor Wintergetreide eingesät werden). Zwischenfrüchte und Zeit spielen auch beim ersten Bekämpfungsansatz eine Rolle. Der neue Samen verbleibt ohne Bodenbearbeitung an der Bodenoberfläche und kann dort von Tieren gefressen oder von Pilzen und Mikroorganismen zersetzt werden. Idealerweise wird eine Zwischenfrucht in Direktsaat ausgebracht um durch Beschattung ein feuchtes Mikroklima für die Zersetzung der Samen auf der Bodenoberfläche zu schaffen.
Die andere Möglichkeit besteht darin die Samen zum Auflaufen zu bringen und dann die Pflanzen zu bekämpfen. Die Bearbeitungstiefe sollte hier möglichst flach gewählt werden, da die Samen bei zu tiefer Einarbeitung in eine ausgeprägte sekundäre Keimruhe fallen. Es sollte nicht tiefer als 5 -8 cm gearbeitet werden um dies zu verhindern. Um die aufgelaufenen Pflanzen zu bekämpfen und neue Samen zum Keimen anzuregen reicht z.B auch ein Striegel (hohe Flächenleistung, kostengünstig) aus, allerdings darf der bisher aufgelaufene Bestand noch nicht zu weit entwickelt sein.
Leider widersprechen sich die Ziele von früher Etablierung von Zwischenfrüchten und intensiver Bekämpfung von Problempflanzen auf der Fläche und sind auch nicht mit jeder Fördermaßnahme kompatibel. Hier muss jeder Betriebsleiter seinen Schwerpunkt individuell festlegen!
Raps
Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Thiram (z.B. in TMTD) behandelt wurde, darf EU-weit ab dem 31. Januar 2020 nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Eventuelle Reste können 2020 also nicht mehr ausgesät werden und müssen entsorgt werden, berücksichtigen Sie dies bitte bei der Saatgutbestellung!

Gez. Lohrer

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