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Warndienst-Meldung Nr. 04 vom 08.04.2019

Winterraps
Der Winterraps befindet sich derzeit im Knospenstadium, der kritischen Phase zur Überwachung der Rapsglanzkäfer. Sobald sich die ersten Blüten öffnen richten die Käfer keine relevanten Schäden mehr an. Zur Feststellung des Befalls sollten möglichst an 5 Stellen im Bestand mindestens 5 Pflanzen durch Zählen am Haupttrieb oder abklopfen der Käfer in eine Schale kontrolliert werden, eine generelle Überschreitung der Schadschwellen kann derzeit nicht festgestellt werden.

Die Rapsbestände im Landkreis sind überwiegend gut entwickelt, somit liegt die Schwelle ab der eine Bekämpfung lohnenswert ist, bei 8 Käfer/ Pflanze. Ab Ende der Knospenbildung bis Beginn Blüte (ES 57 – 61) liegt die Schwelle bei 10 Käfer/Pflanze. Nur bei extrem schwach entwickelten, lückigen Beständen halbiert sich die jeweilige Schadschelle auf 4, bzw. 5 Käfer/Pflanze.

Wegen der Resistenz des Rapsglanzkäfers gegen Typ 2-Pyrethroide, sollten andere Mittel zum Einsatz kommen. Möglich sind z.B. die Typ 1-Pyrethroide Trebon 30 EC, Mavrik Vita, etc. oder Neonicotinoide wie Biscaya oder Mospilan SG. Eine Anwendung in den Abendstunden ist empfehlenswert auch wenn viele Mittel als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft sind.
Bestände die weniger weit entwickelt sind und auf denen keine blühende Pflanzen (Raps und Unkraut) vorkommen, können mit Avaunt oder Plenum gegen Glanzkäfer behandelt werden. Achtung, diese beiden Mittel sind grundsätzlich mit einer B1 – Auflage in der Bienengefährdung belegt! Plenum kann nur noch diese Saison angewendet werden, da die Zulassung nicht verlängert wurde und eine Aufbrauchfrist bis 30.01.2020 besteht!

B2: Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr.
B1: Anwendung nur vor Beginn der Rapsblüte, es dürfen keine Unkräuter blühen.
B4 mit Auflage NN410:
Anwendung zum Schutz von Wildbienen in die Blüte vermeiden, bzw. die Anwendung in die Abendstunden verlegen
Die Einstufung bei der Bienengefährdung beruht auf der Anwendung des Einzelmittels bis zur vollen Aufwandmenge des Produktes, Tankmischungen aus z.B. zwei Insektiziden werden zu B1!
Auch bei Tankmischungen mit Azolfungiziden kann sich die Einstufung der Bienengefährdung ändern, beachten Sie hierzu die Gebrauchsanleitung der jeweiligen Mischungspartner.

Terminhinweise:
Versuchsfeldführung mit Schwerpunkt Pflanzenschutz
Mittwoch, 10. April 2019, um 10 Uhr und um 19 Uhr in Gäufelden-Tailfingen
Die Veranstaltung wird als zweistündige Fortbildung für die Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt.
Im Anschluss an die Versuchsfeldführung wird ein umwelt- und anwenderfreundliches Entnahme- und Reinigungssystem für flüssige Pflanzenschutzmittel vorgestellt.

Erfolgreiche Herbstzeitlosenbekämpfung
Am Mittwoch, 17. April 2019 werden verschiedene Maßnahmen zur Reduktion der Herbstzeitlose im Grünland vorgestellt. Treffpunkt ist um 9.30 Uhr beim Betrieb Kasch, Ohmenhäuser Str. 22 in Kusterdingen- Mähringen.

Die nächste Meldung erfolgt bei Bedarf.

gez. Lohrer

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