Winterweizen
Krankheiten sind derzeit meist nicht behandlungswürdig. Auch wenn Prognosemodelle wie z.B. ISIP Infektionsmöglichkeiten
anzeigen muss geprüft werden ob diese Krankheiten auch tatsächlich bekämpfungswürdig im Bestand vorhanden sind.
Zuckerrüben
Diese Woche wurde in unserem Gebiet auf einigen Schlägen der Bekämpfungs- richtwert bei der Schwarzen Bohnenlaus
überschritten. Diese schädigt überwiegend über die Saugtätigkeit, die grünen Läuse sind die
Hauptüberträger der Viruskrank-heiten. Bei den aktuellen Witterungsbedingungen ist die Wirkung der Pyrethroide
eingeschränkt. Das Mittel Teppeki ist erst ab dem 6-Blatt Stadium zugelassen.
Zur Befallsermittlung geht man diagonal über die Fläche und bestimmt an 4 Stellen an je 10 Pflanzen den Befall mit
Läusen. Um die zum Teil versteckt sitzenden Läuse zu erkennen müssen die Pflanzen genau untersucht werden.
Der Bekämpfungsrichtwert bis BBCH 39 bei der grünen Pfirsichblattlaus liegt bei 10% befallenen Pflanzen, bei der Schwarzen
Bohnenlaus bei 30% befallenen Pflanzen. Dokumentieren Sie den Befall in Ihren Unterlagen, in Schutzgebieten nach IPS plus ist dies
verpflichtend.
Ab BBCH12 bestehen Notfallzulassungen für die Mittel Carnadine (B2, max. 2 Anwendungen), Mospilan SG (B4, max 1 Anwendung) und
Pirimor G (B4, max 1 Anwendung). Bei Pirimor G wurde die Einstufung gestern noch von B1 auf B4 geändert. Zum Schutz von
Bestäuberinsekten sollte die Anwendung dennoch erst in den Abendstunden erfolgen.
Die Notfallzulassungen können auf der Homepage des BVL eingesehen werden:
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_node.html#doc11031262bodyText4
Sonstiges
Legen Sie Spritzfenster an um den Erfolg Ihrer Maßnahmen festzustellen (nicht nur bei Zuckerrüben)! Markieren Sie das
Spritzfenster um die Fläche später wiederzufinden. Das Spritzfenster sollte mindestens 5m breit und 10m Lang sein.
Denken Sie an ihre Fortbildungsbescheinigungen zur Sachkunde Pflanzenschutz, es müssen mindestens 4 Stunden innerhalb der
Fortbildungszeiträume absolviert werden. Für Altsachkundige hat dieses Jahr ein neuer 3-Jahreszeitraum begonnen, der Beginn des
ersten Zeitraumes steht immer auf der Rückseite des Sachkundenachweises.
Gez. Lohrer