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Kontrolle von Spritz- und Sprühgeräten

für Flächen- und Raumkulturen; Prüfung von Schlauchspritzanlagen und Herbizidspritzgeräten in Raumkulturen; Prüfpflicht für Weinbau-Sprühgeräte

Mit der Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung 2003 wurden auch die in Raum­kulturen eingesetzten Herbizidspritzgeräte und die Schlauchspritzanlagen mit Spritzpistole prüfpflichtig. Alle Pflanzenschutzgeräte, mit Ausnahme von Kleingeräten, müssen geprüft sein.
Von der Prüfpflicht ausgenommen sind alle Pflanzenschutzgeräte, die von einer Person getragen werden können!

Die für Feldspritzen anerkannten Kontrollbetriebe können auch die Prüfung der Herbizidspritzgeräte und der Schlauchspritzanlagen mit Spritzpistolen vornehmen. In unserem Dienstbezirk sind dies folgende Betriebe:

Bauer Walter Landmaschinen

Schmidgasse 2

72127 Kusterdingen

07071/32797



Wandel Landtechnik-Motorgeräte

Im Hauser Feld 10

72149 Neustetten-Remmingsheim

07472/3885


 
WLZ Raiffeisen AG

Schleifmühleweg 99

72070 Tübingen

07071/9464-30  



Sprühgeräte für Raumkulturen werden geprüft von:

Hagenlocher Landmaschinen

Heerstr. 2

71083 Herrenberg-Gültstein

07032/72044

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