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Feuerbrand

Kernobstbäume sind wieder betroffen -  Befall ist meldepflichtig

Im Landkreis Tübingen häufen sich die Meldungen über Feuerbrand in den Streuobstbeständen und Gärten. Meist sind  Birnen- und Apfelbäumen davon betroffen. Ebenso sind Quitte und Ziergehölze (u.a. Cotoneaster, Feuer- Rot- und Weißdorn) gefährdet.

Feuerbrand tritt nicht an Steinobst wie Kirsche oder Zwetschge auf.

Befallene Partien sind an abgestorbenen Ast- oder Zweigteilen erkennbar, an denen die verdorrten Blätter noch anhaften. Auch schwarz gewordene und noch anhaftende Blütenbüschel sind Symptome des Befalls. Eine Verwechslung mit Monilia ist möglich. Im Zweifel sollte Kontakt mit der Obst- und Gartenbauberatung des Landratsamtes 07071/2074057 aufgenommen werden.

Um eine Ausbreitung der Krankheit durch Insekten, Vögel oder Wind zu verhindern, sind alle Grundstücksbesitzer aufgefordert, ihre Bäume auf erkrankte Stellen eingehend zu untersuchen und befallene Stellen unverzüglich bis 30 cm ins gesunde Holz auszuschneiden. Bei starkem Befall müssen die befallenen Bäume und Sträucher gerodet werden. Anfallendes Schnittgut darf nicht über den Kompost entsorgt werden.

Feuerbrand verseuchtes Material soll auf Grundstücken im Außenbereich unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften (Verordnung zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle vom 30.04.1974, GBl. S. 187) verbrannt werden. Es darf weder offen transportiert noch auf Häckselplätzen angeliefert und zerkleinert werden.

Wer an Ort und Stelle kein Material verbrennen kann, soll sich an die Gemeindeverwaltung wenden. Von dort kann er einen geeigneten, ortsnahen Brandplatz zugewiesen bekommen, der die Abstands- und Brandschutzvorschriften erfüllt.

Durch Arbeitsgeräte wie Astscheren und Sägen (auch Motorsägen) oder die Arbeitskleidung kann das Bakterium weitergetragen werden. Daher sollte man Arbeitskleider nach dem Einsatz waschen und die Geräte mit Alkohol (70%) desinfizieren.

Zum richtigen Umgang mit Feuerbrand gibt es eine ausführliche Informationsbroschüre, die beim Landratsamt Abt. Landwirtschaft kostenlos erhältlich sind.  Jeder Befall ist unter der Rufnummer 07071/207-4002 zu melden.

Landratsamt Tübingen, Abteilung 40 Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz


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