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Warndienst-Meldung Nr. 01 vom 16.02.2024

Winterraps

Durch die warmen Temperaturen sind auch die ersten Rapsschädlinge aus ihrem Winterschlaf erwacht und fliegen in die Bestände ein. Die Gelbschalen sollten idealerweise schon auf den Flächen stehen oder spätestens jetzt auf Ihren Rapsschlägen aufgestellt werden. Bei größeren Schlägen können auch mehrere Schalen verteilt werden. Die Gelbschalen sollten ca. 20 m vom Feldrand entfernt stehen und mit einem Gitter gegen unerwünschte Beifänge versehen sein. Geben Sie dem Wasser etwas Spülmittel zum Brechen der Oberflächenspannung hinzu. Gemäß der Vorgaben nach IPS plus (verpflichtende Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten!) muss bis 2ha Raps eine Gelbschale ausgestellt und kontrolliert werden, bis 10 ha Gesamtfläche im Betrieb mindestens 2 Gelbschalen. Für jede weiteren 10 ha muss eine zusätzliche Gelbschale aufgestellt werden. Sie können auch mehrere Schläge, wenn sinnvoll möglich, zu Bewirtschaftungseinheiten zusammenfassen. Die Gelbschalenfänge müssen Sie dokumentieren, z.B. über das beiliegende Formblatt, eigene Aufschriebe, Fotos, etc. Die Dokumentation der Gelbschalenfänge gehört zu der erfolgten Insektizidmaßnahme und muss als Pflanzenschutzdokumentation ebenfalls 3 Jahre aufbewahrt werden! Um die Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte festzustellen müssen die Rüsslerarten auch erkannt werden. Nicht alle Tiere in der Gelbschale sind Rüssler, oft finden sich auch noch andere Fliegenarten oder ähnlich aussehende Käfer. Bei Bedarf können wir Ihnen bei der Unterscheidung Hilfestellung geben oder gute Quellen zur Bestimmung nennen. Bekämpfungsrichtwerte je Gelbschale in 3 Tagen:   -  5    Große Rapsstängelrüssler (graue Farbe, ca. 3-4 mm groß, Reifungsfraß wenige Tage)     - 15  gefleckte Kohltriebrüssler (dunkelgrau gescheckt, rötliche Fußenden, weißlicher Punkt am Rücken kurz nach dem Halsschild, meist deutlich kleiner als Großer Rapsstängelrüssler). An unseren Monitoringstandorten sind gestern, 15.02 schon die ersten Rüssler eingeflogen, vereinzelt wurde auch schon von ersten Überschreitungen der Bekämpfungsrichtwerte berichtet. Sollte der Bekämpfungsrichtwert bei Ihnen überschritten werden kann zum jetzigen Zeitpunkt meist noch problemlos mit einem Typ 2 – Pyrethroid (z.B. Karate Zeon, Decis forte, Nexide, Sumicidin Alpha, etc.) behandelt werden. Wenn auch Rapsglanzkäfer in nennenswertem Umfang auftreten sollte Trebon 30 EC eingesetzt werden. Vorsicht bei Tankmischungen von Pyrethroiden und Bordüngern! Durch Zugabe von Bordüngern (Natrium-Borat, Bor-Ethanolamin), ausgenommen Borsäure, werden die pH-Werte stark angehoben, viele Pyrethroide verlieren dann an Wirkung da der Wirkstoff zersetzt wird. Mit Zusatzstoffen zur ph-Wert-Stabilisierung oder -Absenkung kann dem entgegengewirkt werden. Einzelne Mittel wie z.B. Karate Zeon oder Trebon 30 EC werden aufgrund ihrer Formulierung durch Borzugabe und hohe ph-Werte nicht beeinträchtigt. Achten Sie unbedingt auf die Gebrauchsanleitung ihrer Mittel. Auch die erste Düngergabe kann im Raps erfolgen, wenn davor eine Düngebedarfsermittlung durchgeführt wurde. Eine gute Schwefelversorgung ist nötig um den Stickstoff auch in Ertrag umzusetzen (Verhältnis N:S ca. 3-5 : 1)

Wintergetreide Nicht alle erfolgten Behandlungen mit Bodenherbiziden haben gut gewirkt. Auf einigen Flächen waren Herbstbehandlungen auch nicht durchführbar. Besonders vor (organischen) Düngergaben sollte der Besatz mit Unkräutern und Gräsern kontrolliert werden, da diese den Stickstoff oft besser aufnehmen oder im Falle von Verschmutzung durch Wirtschaftsdünger blattwirksame Mittel nicht ausreichend aufgenommen werden. Insbesondere bei Ackerfuchsschwanz sollten notwendige Herbizidmaßnahmen vor einer (organischen) Düngung eingeplant werden. Mögliche Mittel finden Sie auf S. 52 im gelben Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024 – Ackerbau und Grünland“. Da es hierbei im Kreis aber schon viele mehr oder weniger stark ausgeprägte Resistenzen gibt ist eine Bekämpfung im frühen Stadium des Ackerfuchsschwanz notwendig, spätestens zum 2-3- Blattstadium. Bei starkem Ackerfuchsschwanzbesatz und bekannter Resistenzausprägung kann auch ein Umbruch die sinnvollere Variante sein.

Pflanzenschutztag: Am Samstag, 24.02.2024 bieten wir in Ergenzingen auf der Liebfrauenhöhe von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr einen Pflanzenschutztag als Fortbildung über 4 Stunden Sachkunde im Pflanzenschutz an. Neben aktuellen rechtlichen Informationen werden Ihnen Beispiele zur Umsetzung der IPSplus-Maßnahmen vorgestellt. Weitere Themen sind (Alternative) Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen und Bakterielle Schaderreger im Obst- und Gemüsebau. Ein Unkostenbeitrag von 10.-€ (Brezelfrühstück inklusive) wird erhoben. Anmeldung unter: https://koala.komm.one/b/t/64339ab6-9d19-4031-a304-e9b07e8f7f01?5 Gez. Lohrer

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