Winterraps
Prüfen Sie in Ihren Gelbschalen den Zuflug der Rüsslerarten! Diese sind die Grundlage für Maßnahmen auf Ihren
Schlägen!
An unseren Monitoringstandorten im Landkreis wurden mittlerweile in allen Gelbschalen der Bekämpfungsrichtwert von 15 Käfern in 3
Tagen beim Gefleckten Kohltriebrüssler (rötliche Fußenden,
weißlicher Punkt am Rücken kurz nach dem Halsschild) zum Teil sehr deutlich überschritten. Da diese Art einen
Reifungsfraß von ca. 7-10 Tagen vor Eiablage (witterungsabhängig) durchführt, kann bei alleinigem und erstmaligem Auftreten
mit einer Behandlung bis nächste Woche abgewartet werden.
An einzelnen Standorten wurde aber auch der Bekämpfungsrichtwert von 5 Käfern in 3 Tagen beim Großen Rapsstängelrüssler (graue bis schwarze Farbe, ca. 3-4 mm
groß) überschritten. Bei dieser Art ist der Reifungsfraß deutlich kürzer (3-5 Tage), deshalb sollte zügig nach
Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes eine Maßnahme durchgeführt werden. Nach den aktuellen Vorhersagen sollten je
nach Standort notwendige Behandlungen noch heute durchgeführt werden, da ab Donnerstag evtl. mehrere Tage keine Behandlung
möglich ist.
Wenn auch schon viele Rapsglanzkäfer in den Gelbschalen gefangen wurde, sollte jetzt Trebon 30EC eingesetzt werden, ansonsten
können die gängigen Pyrethroide (Beispiele auf S. 84 im gelben Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2023“) eingesetzt
werden.
Achten Sie bei den Behandlungen auch auf die Vorgaben zum Bienenschutz. Vereinzelt sind auf den Flächen blühende Unkräuter
zu finden, Mittel mit der Einstufung B1 (z.B. Cyperkill Max, Scatto, etc.) dürfen dann nicht eingesetzt werden.
Pflanzenschutztag:
Am Samstag, 25.02.2023 bieten wir in Ergenzingen auf der
Liebfrauenhöhe von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr einen Pflanzenschutztag als Fortbildung über 4 Stunden Sachkunde im Pflanzenschutz an.
Es sind noch einige Plätze frei!
Ein Unkostenbeitrag von 10.-€ (Brezelfrühstück inklusive für angemeldete Teilnehmer) wird erhoben.
Anmeldung unter: https://koala.komm.one/b/t/a9eee100-ff0f-44e8-998d-c3a192bcceb7?3
Sonstiges:
Prüfen Sie ob ihre Pflanzenschutzgeräte eine gültige Prüfplakette besitzen. Dies gilt auch für
Granulatstreuer, z.B. für die Ausbringung von Schneckenkorn.
Achten Sie auf eine zeitnahe Dokumentation Ihrer Pflanzenschutzmaßnahmen. Auch bei Durchführung durch einen Lohnunternehmer muss
die Dokumentation beim Bewirtschafter vorliegen!
Gez. Lohrer